Wüsten-Wiesn: Stadt München erringt Erfolg vor Gericht
München - Die Stadt München hat vor Gericht einen Erfolg gegen die Veranstalter des geplanten "Oktoberfests" in Dubai errungen: Sie erwirkte eine einstweilige Verfügung. Demnach dürfen die Macher nicht mit "Oktoberfest goes Dubai" werben.
Die Kammer hat den Machern, zu denen der Schausteller Charles Blume und der frühere Münchner Gastronom Dirk Ippen zählen, unter anderem verboten, mit der Formulierung "Oktoberfest goes Dubai" sowie der dazugehörigen Abbildung zu werben. Verboten ist ihnen insbesondere auch, unter dieser Bezeichnung Schausteller und Gastronomen in Deutschland für ihre Veranstaltung in Dubai anzuwerben.
Laut den Plänen soll das Wüsten-Oktoberfest am 7. Oktober beginnen, ein halbes Jahr dauern und mit über 30 Festzelten auf 400.000 Quadratmetern aufwarten.
Die beiden Veranstalter argumentierten, dass der Begriff "Oktoberfest" von jedermann verwendet werden darf und nicht markenrechtlich oder kennzeichenrechtlich geschützt werden kann. Außerdem assoziiere man mit dem Begriff "Oktoberfest" nicht unbedingt das Münchner Oktoberfest.

Die Wüsten-Wiesn wird fleißig beworben
Auf der Website der Veranstalter wird es als das "größte Festival der Welt" beworben – garniert mit Fotos des Münchner Originals und dem nun verbotenen Slogan "Oktoberfest goes Dubai".
Das Gericht erkannte in der Formulierung sowohl eine Irreführung von Verbrauchern als auch eine unlautere Rufausbeutung. Der gute Ruf des Münchner Oktoberfests werde durch die streitgegenständliche Werbung für Verbraucher auf die Veranstaltung in Dubai in unzulässiger Weise übertragen, urteilte die Kammer.
Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD): "Ich freue mich über das Urteil, denn es gibt nur ein Original-Oktoberfest und das findet in München statt und wird keine neue Heimat in der Wüste finden."
Der Referent für Arbeit und Wirtschaft Clemens Baumgärtner (CSU) sagte nach dem Urteil: "Uns lag neben dem Schutz unseres Oktoberfests am Herzen, auch und gerade die Interessen unserer Geschäftspartner zu schützen, die auf die Marke Oktoberfest vertrauen. Das Urteil festigt unsere Position als Veranstalter des Originals und ist eine klare Warnung an alle, die versuchen, den Wert und den Kern unserer Marke für ihren eigenen Profit auszubeuten."
Das im Urteil ausgesprochene Verbot der entsprechenden Bewerbung gilt ab sofort deutschlandweit, eine Berufung ist zugelassen.
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köterhalsband am 28.06.2021 06:30 Uhr / Bewertung:
Das wird dann halt in zweiter Instanz kassiert. Oder der Slogan leicht abgeändert.
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Nas am 27.06.2021 18:28 Uhr / Bewertung:
Wen interessiert nun dieser Urteil. Ein deutschlandweites Verbot mit diesem Slogan ist dich vollkommen irrelevant. Die Zielgruppe ist im Ausland.
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Fußball-Fan am 27.06.2021 15:51 Uhr / Bewertung:
Was für ein Blödsinn. Was ist mit den "Oktoberfesten" in La Crosse, Wisconsin (30.9.-3.10.21); Frankenmuth, Missouri (16-19.9,21); Windhoek, Namibia; Blumenau, Brasilien - um nur 4 außerhalb Deutschlands zu nennen, die in 2021 stattfinden? Die "Wiesn" und München machen sich mit diesem Gerichtsverfahren lächerlich. Es geht nicht um Traditionen oder Geschichte, es geht nur um Geldneid - andere Länder können und werden Oktoberfeste veranstalten, in München geht es halt 1-3 Jahre nicht. Na und. Wer feiern will, fliegt nach Dubai, denn das Fest wird stattfinden, ob ein Gericht in Deutschland Ja oder Nein sagt. Und wenn das eine Hit wird, dann wird das Oktoberfest ab jetzt halt immer in Dubai gefeiert. Wenn die Corona-Pandemie es erlaubt, wird es auch in ein paar Jahren wieder ein Oktoberfest in München geben.
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