Kein neuer Prozess im Mordfall Böhringer

Es ist das vorläufige Ende im Mordfall Böhringer: Die Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht ließ die Klage nicht zu. Damit sind alle Rechtsmittel erschöpft, das Urteil kann nicht mehr überprüft werden.
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Benedikt T. wurde für den Mord an seiner Erbtante Charlotte Böhringer zu lebenslanger Haft verurteilt. Er beteuert bis heute seine Unschuld.
Torsten Huber Benedikt T. wurde für den Mord an seiner Erbtante Charlotte Böhringer zu lebenslanger Haft verurteilt. Er beteuert bis heute seine Unschuld.

München/Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsbeschwerde der Verteidiger von Benedikt Toth. nicht angenommen. Damit ist auch der letzte Weg gescheitert, das Urteil gegen den Neffen von Charlotte Böhringer überprüfen zu lassen. Dies berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Den Antrag hatte Toth gestellt, in der Hoffnung, dass die Karlsruher Richter das Mordurteil gegen ihn noch einmal auf den Prüfstand stellen. Der Mordfall sorgt seit Jahren für Aufsehen, Toth wurde in einem Mammut-Prozess 2008 wegen Mordes an seiner Erbtante zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellten die Richter die Schwere der Schuld fest, Benedikt Toth sitzt seitdem in Straubing ein. Er beteuert bis heute seine Unschuld.

Lesen Sie auch: „Fall Toth“ beschäftigt die Politik

Die Verteidiger des heute 41-Jährigen, Peter Witting und Carolin Arnemann, scheiterten allerdings mit all ihren bisherigen Versuchen, das Verfahren neu aufzunehmen. Das Landgericht Augsburg lehnte eine Wiederaufnahme ab, der Bundesgerichtshof verwarf die Revision. Somit war die Verfassungsklage in Karlsruhe die letzte Möglichkeit. Doch die Richter nahmen die Klage nicht zur Entscheidung an.

 

 

 

 

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