Parkhaus-Mord: 250.000 Euro Belohnung für neue Hinweise

Die Familie des Verurteilten Benedikt Toth glaubt weiter fest an seine Unschuld – und hofft auf neue Aussagen, die zu seiner baldigen Freilassung und zum "wahren Täter" führen.
Natalie Kettinger |
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Wurde am 15. Mai 2006 brutal erschlagen: die Münchner Parkhaus-Millionärin Charlotte Böhringer.
AZ-Archiv Wurde am 15. Mai 2006 brutal erschlagen: die Münchner Parkhaus-Millionärin Charlotte Böhringer.

München - Der Mörder überrascht Charlotte Böhringer an der Tür zu ihrem Luxus-Penthouse über der Parkgarage an der Baaderstraße. Zwei Dutzend Mal schlägt er in den frühen Abendstunden des 15. Mai 2006 mit einem stumpfen Gegenstand auf die Millionärin ein. Die 59-Jährige stirbt an ihren schweren Schädel-Hirn-Verletzungen und dem enormen Blutverlust.

Nur drei Tage später präsentiert die Mordkommission einen Tatverdächtigen: Benedikt Toth, den Lieblingsneffen der reichen Witwe. Er wird in Untersuchungshaft genommen und später in einem Indizienprozess zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere der Schuld verurteilt.

Mittlerweile sitzt er seit mehr als neun Jahren im Gefängnis – und beteuert seine Unschuld. Seine Angehörigen glauben fest daran, dass „Bence“ nicht für den Tod der Tante verantwortlich ist – und haben nun zum zweiten Mal eine Belohnung von 250 000 Euro für neue Aussagen in dem mysteriösen Mordfall ausgelobt. Das besondere daran: Der neue Zeugenaufruf richtet sich explizit auch an Polizisten.

Sie sei von der Unschuld des 40-Jährigen überzeugt und habe sich deshalb dazu entschlossen, „für Hinweise, die zur Ergreifung und rechtskräftigen Verurteilung des wahren Täters und etwaiger Mittäter und somit zur vorzeitigen Haftentlassung“ von Benedikt Toth führen, besagte Belohnung auszuloben, so die Familie. Diese sei nicht nur für Privatpersonen, „sondern auch für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflichten die Verfolgung von Straftaten gehört“.

Vor dem Zivilsenat des Münchner Oberlandesgerichtes ringt Toths Anwalt Peter Witting währenddessen um eine Entschädigung von 1500 Euro für seinen Mandanten. Der Jurist hatte im Oktober 2012 einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eingereicht und eine sofortige Haftunterbrechung gefordert. Dann geschah monatelang nichts. Erst im Dezember 2014 reagierte die zuständige Strafkammer des Augsburger Landgerichts. Sie wies den Antrag zurück.

„Mein Mandant sitzt in Strafhaft. Er sagt, dass er unschuldig ist und dann dauert es zwei Jahre, bis sich etwas bewegt. Das ist absolut unakzeptabel“, sagte Peter Witting der AZ dazu bei Prozessbeginn Anfang Mai.

Auf ein Ergebnis in diesem Punkt müssen der Verurteilte und sein Verteidiger jedoch weiter warten. Der Zivilsenat setzte das Verfahren am Montag aus. Erst, wenn endgültig fest steht, ob der Mordprozess neu aufgerollt wird, soll ein Urteil über die Entschädigungsklage gefällt werden.

Denn Peter Witting hat gegen die Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrags durch das Landgericht Augsburg Beschwerde eingereicht. Am Oberlandesgericht in der Nymphenburgstraße soll nun der 3. Strafsenat über den weiteren Verlauf entscheiden. Für Benedikt Toth geht es dabei nicht um 1500 Euro sondern um alles. Der Richterspruch steht noch aus.

Neue, sachdienliche Hinweise im „Mordfall Böhringer“ nimmt Benedikt Toths Anwalt Peter Witting entgegen. Telefon: 089-33 77 55.

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