Airbnb: Stadt wehrt sich gegen illegale Vermietungen

Airbnb muss seine Daten nicht an die Stadt weitergeben. München will das nun vor Gericht erzwingen, denn viele Vermieter halten sich nicht an die Regeln.
Christina Hertl |
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München will den Konzern Airnbn dazu zu verpflichten, die Daten von Vermietern herauszugeben, wenn diese illegal vermieten. (Symbolbild)
München will den Konzern Airnbn dazu zu verpflichten, die Daten von Vermietern herauszugeben, wenn diese illegal vermieten. (Symbolbild) © Friso Gentsch/dpa

München - Wohnraum ist in München knapp. Doch viele vermieten ihre Wohnung lieber an Urlauber als an Mieter. Allerdings sind Plattformen wie Airbnb nicht dazu verpflichtet, der Stadt Namen und Adressen ihrer Nutzer mitzuteilen, wenn sie Wohnraum illegal vermieten.

Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof 2020 geurteilt. Und gegen diese Entscheidung will sich die Stadt nun wehren. Dafür hat sie nun Rechtsmittel vor dem Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

900 Verdachtsfälle in München gemeldet

Denn in den vergangenen Jahren hat sich laut der Stadt die Problematik verschärft. Um illegal vermieteten Wohnraum aufzuspüren, hat die Stadt 2018 ein Online-Meldeportal geschaffen. Wer den Verdacht hat, dass der Nachbar seine Wohnung regelmäßig unerlaubt an Feriengäste vermietet, kann dies dort der Stadt mitteilen.

900 Verdachtsmeldungen sind dort in den vergangenen drei Jahren eingegangen. Selbst 2020, als wegen Corona nicht allzu viele Menschen Urlaub gemacht haben dürften, gingen 100 Beschwerden ein.

Insgesamt konnten laut der Stadt 2020 141 illegal genutzte Ferienwohnungen unterbunden und in legale Wohnnutzungen zurückgeführt werden. Doch laut der Dritten Bürgermeisterin Verena Dietl (SPD) reicht das nicht aus.

Hohe Bußgelder für illegale Vermieter

Aus ihrer Sicht müsste der Freistaat die Gesetze ändern. Es bräuchte, sagt sie, eine generelle Registrierungs- und Genehmigungspflicht sämtlicher Wohnungen, die über Online-Plattformen als Ferienwohnungen angeboten werden.

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Auch Sozialreferentin Dorothee Schiwy (SPD) sagt: Ohne eine Gesetzesänderung bleibe die Verfolgung illegaler Vermietungen von Ferienwohnungen eine "Sisyphusarbeit".

Momentan muss die Stadt jede illegale Nutzung als Ferienwohnung beweisen. Etwas Spielraum bleibt der Stadt aber doch. Zum Beispiel beim Bußgeld. Dieses hat sie zuletzt auf bis zu 500.000 Euro erhöht. Viel Geld selbst für Münchner Vermieter.

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8 Kommentare
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  • Ludwig III am 12.02.2021 09:33 Uhr / Bewertung:

    Airbn ist böse. Aber ein Hotel nach dem anderen genehmigen.

  • Dugi am 14.02.2021 09:58 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Ludwig III

    Airbnb ist schon ein bissl was anderes als ein Hotel.
    Ich bin auch kein Freund von den zahlreichen Hotels statt Wohnungen, die gebaut werden. Hier um die Ecke entsteht so ein Hotel, wo man ohne Probleme auch einen großen Wohnblock hätte bauen können.
    Aber bei Airbnb ist es doch so, das erstens kaum jemand Steuern bezahlt für seine Vermietung. Zweitens ist es schon ein Unterschied, wenn in einem normalen Wohnhaus wöchentlich oder täglich die Mieter wechseln, mit all den negativen Folgen für die übrigen Mieter.

  • am 12.02.2021 08:42 Uhr / Bewertung:

    Die Stadtverwaltung, wie die Staatsregirung unter Söder oder die Bundeskanzlerin, mit Corona, werden mit einem Problem nicht fertig - und in ihrer Dummheit, wird das auf die Bürger abzuwälzen versucht. Dem steht die Entscheidung des BVGH entgegen. Entsprechend der Rechtsprechung sind Kurzzeitvermietungen möglich. Klar, daß die Stadtverwaltung aufjault, die wenigen Sozialwohnungen werden ja nur und nur an Batschacken vergeben.

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