76-Jährige vergewaltigt: Mehr als sieben Jahre Haft für Täter (35)
München - Im November vergangenen Jahres hatte sich der Mann in das Haus einer Seniorin geschlichen, sie dann überfallen und vergewaltigt: Jetzt ist der 35-Jährige für die Tat an der damals 76-Jährigen zu sieben Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.
Sperma-Spuren am Tatort: Täter bestritt Vorwürfe von Anfang an
Der Vorsitzende Richter Markus Koppenleitner sprach von "überschießender Gewalt" bei der Vergewaltigung und nannte das Ganze "eine ungeheuerliche Tat", zitiert ihn die "Süddeutsche Zeitung".
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe von Anfang an bestritten und bereits beim Prozessauftakt erklärt: "Ich habe überhaupt gar nichts gemacht." (AZ berichtete)
35-Jähriger im Dezember 2021 festgenommen
Seine damalige Lebensgefährtin beschrieb den Angeklagten als friedlich und freundlich, allerdings habe er zu viel Hasch geraucht und viel Alkohol getrunken.
Noch im Dezember wurde der 35-Jährige festgenommen: Der Verdacht gegen ihn gründete sich vor allem auf einer DNA-Spur. Die Ermittler fanden Sperma am Tatort, das ihm durch einen Datenvergleich zugeordnet werden konnte.
Täter war in Schlägerei verwickelt: DNA in Datenbank
Wie das möglich sei, wollte der Richter Koppenleitner damals von ihm wissen. "Das frag' ich mich auch", antwortet der Mann auf der Anklagebank.
Da der 35-Jährige kurz zuvor in eine Schlägerei verwickelt gewesen war und die Polizei deswegen seine DNA im Computer gespeichert hatte, fiel der Verdacht schnell auf ihn.
Martyrium dauerte zwei Stunden und endete mit "Kuscheln"
Das Gericht geht davon aus, dass M. in jener Nacht "wahrscheinlich frustriert war", so die "SZ". Es sei dem Täter um "sofortige sexuelle Befriedigung" gegangen - und um Macht", sagte Koppenleitner demnach. Die "kleine, schwache Frau" habe keinerlei Chancen gehabt, sich gegen den 35-Jährigen zu wehren.
Zwei Stunden dauerte das Martyrium, "in Todesangst" ging die Frau noch auf den Wunsch des Täters ein, mit ihm zu "kuscheln". Der Anwalt des Verurteilten kann noch Revision beantragen.