76-Jährige vergewaltigt: Mehr als sieben Jahre Haft für Täter (35)

Der Vorsitzende Richter Markus Koppenleitner sprach von "überschießender Gewalt", der 35-Jährige bestritt die Vorwürfe bis zum Schluss.
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Eine Statue der Justitia hält als Symbol eine Waage in ihrer Hand. (Symbolbild)
Eine Statue der Justitia hält als Symbol eine Waage in ihrer Hand. (Symbolbild) © David-Wolfgang Ebener/dpa

München - Im November vergangenen Jahres hatte sich der Mann in das Haus einer Seniorin geschlichen, sie dann überfallen und vergewaltigt: Jetzt ist der 35-Jährige für die Tat an der damals 76-Jährigen zu  sieben Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden.

Sperma-Spuren am Tatort: Täter bestritt Vorwürfe von Anfang an

Der Vorsitzende Richter Markus Koppenleitner sprach von "überschießender Gewalt" bei der Vergewaltigung und nannte das Ganze "eine ungeheuerliche Tat", zitiert ihn die "Süddeutsche Zeitung".

Der Angeklagte hatte die Vorwürfe von Anfang an bestritten und bereits beim Prozessauftakt erklärt: "Ich habe überhaupt gar nichts gemacht." (AZ berichtete)

35-Jähriger im Dezember 2021 festgenommen

Seine damalige Lebensgefährtin beschrieb den Angeklagten als friedlich und freundlich, allerdings habe er zu viel Hasch geraucht und viel Alkohol getrunken.

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Noch im Dezember wurde der 35-Jährige festgenommen: Der Verdacht gegen ihn gründete sich vor allem auf einer DNA-Spur. Die Ermittler fanden Sperma am Tatort, das ihm durch einen Datenvergleich zugeordnet werden konnte.

Täter war in Schlägerei verwickelt: DNA in Datenbank  

Wie das möglich sei, wollte der Richter Koppenleitner damals von ihm wissen. "Das frag' ich mich auch", antwortet der Mann auf der Anklagebank.

Da der 35-Jährige kurz zuvor in eine Schlägerei verwickelt gewesen war und die Polizei deswegen seine DNA im Computer gespeichert hatte, fiel der Verdacht schnell auf ihn.

Martyrium dauerte zwei Stunden und endete mit "Kuscheln"

Das Gericht geht davon aus, dass M. in jener Nacht "wahrscheinlich frustriert war", so die "SZ". Es sei dem Täter um "sofortige sexuelle Befriedigung" gegangen - und um Macht", sagte Koppenleitner demnach. Die "kleine, schwache Frau" habe keinerlei Chancen gehabt, sich gegen den 35-Jährigen zu wehren.

Zwei Stunden dauerte das Martyrium, "in Todesangst" ging die Frau noch auf den Wunsch des Täters ein, mit ihm zu "kuscheln".  Der Anwalt des Verurteilten kann noch Revision beantragen.

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  • Kadoffesalod am 12.06.2022 21:45 Uhr / Bewertung:

    Die fast 8 Jahre (7 Jahren und 10 Monate) sind selbst für bayrische Maßstäbe recht hart.

    Und sie müssen bis zum Ende abgesessen werden. Durch das konsequente Verleugnen seiner Tat hat der Täter die Chance auf vorzeitige Entlassung verwirkt.

    Ob eine vorzeitige Entlassung im Zuge einer Ausweisung und Abschiebung möglich ist, bleibt offen.

    Alles in allem ein gutes Urteil.

  • gast100 am 11.06.2022 20:54 Uhr / Bewertung:

    Ich finde das hier etwas harmlos beschrieben.
    Der Täter hat die Frau Nachts mit Geräuschen aus dem Haus gelockt, als sie wieder ins Haus ging hat er sie brutal geschlagen.
    Ist bei mir quasi ums Eck passiert.

  • Der wahre tscharlie am 11.06.2022 16:19 Uhr / Bewertung:

    Richtiges Urteil!

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