Reparieren statt wegwerfen – neue Pflichten für Hersteller

Kaputter Akku, aber Austausch unmöglich? Neue Regeln sollen eine Abkehr von der Wegwerf-Mentalität befördern und Hersteller zu reparaturfreundlichen Geräten zwingen. Jetzt ist der Bundestag am Zug.
dpa |
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Die geplante Gesetzesänderung soll die Entscheidung für eine Reparatur und gegen den Neukauf erleichtern. (Symbolbild)
Die geplante Gesetzesänderung soll die Entscheidung für eine Reparatur und gegen den Neukauf erleichtern. (Symbolbild) © Sebastian Willnow/dpa
Berlin

Die Regierungspläne für ein Recht auf Reparatur stoßen bei der Opposition auf Vorbehalte. Die AfD warnte bei der ersten Lesung im Bundestag vor überzogenen Haftungsrisiken zulasten kleiner Händler. Grünen und Linken geht der Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hingegen nicht weit genug. Sie fordern unter anderem klarere Regelungen und Fristen sowie einen staatlichen "Reparaturbonus".

Mit der geplanten Reform soll eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Frist dafür läuft am 31. Juli ab. Der Entwurf sieht strengere Vorgaben für die Hersteller vor. 

Worum geht es konkret?

  • Wer Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Haushaltsgeschirrspüler, Kühlgeräte, Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, Drucker, Tablets, Computer ohne Tastatur (sogenannte Slate-Tablets), schnurlose Telefone, E-Roller oder E-Bikes herstellt, soll verpflichtet werden, diese während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Das gilt unabhängig von der Dauer der Produktgarantie. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten nur für Verträge zwischen Unternehmen. 
  • Die Geräte müssen künftig so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist oder eine Reparatur durch bestimmte Software-Eigenschaften verhindert, verstößt gegen das Recht auf Reparatur. In so einem Fall können Käuferinnen und Käufer dann Gewährleistung einfordern.
  • Entscheidet sich ein Verbraucher, innerhalb der Gewährleistungsfrist auf den kostenfreien Ersatz durch ein neues Gerät zu verzichten und stattdessen das mangelhafte Produkt kostenfrei reparieren zu lassen, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer von zwei auf drei Jahre.

Hubig: "Reparieren ist besser als Wegwerfen"

Die neuen Regeln bieten aus Sicht von Justizministerin Hubig mit der verlängerten Gewährleistung einen konkreten Anreiz, sich für eine Reparatur zu entscheiden statt für die Lieferung eines neuen Produkts. Sie sagt: "Reparieren ist besser als Wegwerfen" - für den Geldbeutel und für die Umwelt.

Auch die kommunale Abfallwirtschaft sieht in dem Gesetzentwurf einen wichtigen Hebel, um Ressourcen zu schonen - "denn der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht", erläuterte der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) in seiner Stellungnahme.

Praxistaugliche Vorgaben?

Kritik kommt hingegen von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). "Unklare Formulierungen und Vorgaben, die in der Praxis kaum umsetzbar sind, würden zusätzliche Bürokratie, Rechtsunsicherheit und unnötige Belastungen schaffen", heißt es in einer Mitteilung. Viele Betriebe fragten sich: Wie teuer darf eine Reparatur künftig sein? Wie lange darf sie dauern? Diese Unsicherheiten bremsten das prinzipiell begrüßenswerte Ziel, durch mehr Reparaturen Ressourcen zu schonen.

Mit dem Reparaturbonus, den es in einigen Städten beziehungsweise Bundesländern gibt, hat die geplante Gesetzesänderung nichts zu tun.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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