Arbeiten im Schlachthof: Neues Gesetz soll Missstände eindämmen

Aktivisten und Gewerkschaften kritisieren die Arbeitsbedingungen in großen deutschen Schlachthöfen oft als katastrophal. Politiker der großen Koalition wollen den Missständen nun einen Riegel vorschieben.
Axel Hofmann, Basil Wegener/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
In einem Schlachthof in Berlin liegt ein Trennwerkzeug auf zerteiltem Fleisch
Arno Burgi/dpa In einem Schlachthof in Berlin liegt ein Trennwerkzeug auf zerteiltem Fleisch

Aktivisten und Gewerkschaften kritisieren die Arbeitsbedingungen in großen deutschen Schlachthöfen oft als katastrophal. Politiker der großen Koalition wollen den Missständen nun einen Riegel vorschieben.

Ein neues Gesetz soll schlechte Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern in deutschen Schlachthöfen eindämmen. Nach der Neuregelung, die der Bundestag in der Nacht zum Freitag verabschiedet hat, müssen große Konzerne künftig für die Machenschaften ihrer Subunternehmer haften. Die - häufig aus Osteuropa stammenden - Beschäftigten stünden oft an letzter Stelle einer Kette von Subunternehmen, sagte der CDU-Arbeitsmarktexperte Karl Schiewerling der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Es herrschten oft undurchschaubare Verhältnisse bis hin zu kriminellen Machenschaften.

Nach der gesetzlichen Neuregelung müssen die Arbeitszeiten künftig Tag für Tag genau aufgeschrieben werden. Vom Lohn darf nichts mehr unerlaubterweise abgezogen werden. Anderenfalls drohen Geldbußen von 30 000 bis 50 000 Euro. Das neue Gesetz muss allerdings noch vom Bundesrat gebilligt werden, ehe es in Kraft treten kann.

Laut Gewerkschaften, Aktivisten und Medienberichten sind in großen Schlachtbetrieben, in denen etwa Tausende Schweine zerlegt werden, viele Menschen zu miserablen Bedingungen beschäftigt. Einige sollen überhöhte Mieten für schlechte Behausungen zahlen, Opfer von Tricksereien bei der Arbeitszeit sein und unerlaubterweise für Arbeitsgerät oder Schutzkleidung zahlen müssen. Thema ist das vor allem in den Hochburgen der Fleischproduktion im niedersächsischen Weser-Ems-Gebiet, im Münsterland und in Ostwestfalen-Lippe.

"Nacht- und Nebel-Aktion"

Der Verband der Ernährungswirtschaft hält die gesetzliche Neuregelung jedoch für überzogen. Hauptgeschäftsführer Michael Andritzky sprach von einer "Nacht- und Nebel-Aktion". In weiten Teilen der Fleischwirtschaft würden keine oder nur in sehr geringem Umfang Werkverträge eingesetzt. "Die gesamte Branche wird aber diesen Regelungen zu Unrecht unterworfen", sagte Andritzky.

Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) begrüßte hingegen die Entscheidung des Bundestags. "Dieses Gesetz war überfällig, denn in der deutschen Fleischwirtschaft gibt es eine größere Anzahl schwarzer Schafe, die es mit großer Fantasie verstehen, den seit Juli 2014 geltenden Branchenmindestlohn, Arbeitnehmerschutzrechte und sozialrechtliche Abgabepflichten zu unterlaufen", sagte NGG-Vize Claus-Harald Güster.

Auch Schiewerling verteidigte das Gesetz gegen Kritik: "Abgesehen von der ethischen Frage geht es uns um faire Bedingungen für die Arbeitskräfte und um faire Bedingungen im Wettbewerb." Schließlich gebe es auch - oft kleinere - Betriebe mit normalen Arbeitsbedingungen.

Lesen Sie auch: Kuh mit Schlägen traktiert - Prügelvorwürfe gegen Bauernverbands-Vorstand

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.