Stirbt der deutsche Hip-Hop?
Karlsruhe - Zwei Sekunden könnten über die Zukunft eines ganzen Genres entscheiden: Die stammen aus dem Stück "Metall auf Metall" der Band Kraftwerk. Und finden sich als Loop wieder in dem Lied "Nur mir" von Sabrina Setlur, das von Hip-Hop-Produzent Moses Pelham stammt. 1997 wurde der Song aufgenommen, der Beitrag von Kraftwerk ist 20 Jahre älter, und seit 2004 streiten die Musikpioniere und Pelham vor zahlreichen Gerichten darüber. Seit einiger Zeit befasst sich nun höchstinstanzlich das Bundesverfassungsgericht mit diesem Thema. Es muss entscheiden, ob Musiker kleine Teile aus fremden Songs ohne Zustimmung nutzen dürfen.
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"Dann ist Hip-Hop nicht mehr möglich"
Pelham "hielt das für üblich und rechtens", zitiert unter anderem "Spiegel Online" aus der mündlichen Verhandlung. Wenn man das nicht mehr dürfe, "dann ist Hip-Hop nicht mehr möglich". Für Pelham gehöre es demnach zur "Kunst", dass man sich "mit anderer Kunst auseinandersetzt". Beim Hip-Hop gehöre es dazu, dass man sich Elementen aus anderen Stücken bediene. In diesem Fall habe er nicht einmal gewusst, wie das Original heißt. Auf der Suche nach einem Kontrast zu Setlurs Gesang habe er es in seinem Tonarchiv gefunden und "gemerkt, das gehört da hin".
Kraftwerk-Gründungsmitglied Ralf Hütter dagegen beschrieb, wie schwierig es in den 70ern war, die Klangkomposition zu erschaffen: mit Tonbändern, ohne digitale Technik, experimentell. Als er das dann zwanzig Jahre später in einem anderen Titel hören musste, hätte ihn das "schon betroffen gemacht": "Es gibt das siebte Gebot - Du sollst nicht stehlen."
Urheberrecht gegen kreative Freiheit, heißt es also: Der Bundesgerichtshof urteilte im Fall des Setlur-Songs, die auf einem fremden Tonträger aufgezeichneten Töne oder Klänge für eigene Zwecke zu verwenden, sei unzulässig, "wenn es einem durchschnittlichen Musikproduzenten möglich ist, eine gleichwertige Tonaufnahme selbst herzustellen". Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird nicht mehr in diesem Jahr erwartet. Wie "sueddeutsche.de" vermutet, werde die Sache damit aber wohl nicht beendet sein, auch der Europäische Gerichtshof könnte sich noch mit dem Fall befassen.