Spaltet sich Bayern von Deutschland ab? - Jeder Dritte will raus aus der BRD
Wenn man bei Passau die Grenze von Österreich nach Deutschland überquert, hat man die kuriose Situation, dass man zunächst von einem Schild "Freistaat Bayern" begrüßt wird und erst einige Zentimeter dahinter das Schild "Bundesrepublik Deutschland" steht. Denn das Selbstverständnis der Bayern ist klar: Erst der Freistaat, dann der Rest der Republik. Doch 32 Prozent der bayerischen Bürger geht offenbar selbst das nicht weit genug.
Das Meinungsforschungsinstituts YouGov hat im Auftrag von Bild die Deutschen gefragt: "Stimmen Sie der folgenden Zusage zu: Mein Bundesland sollte unabhängig von Deutschland sein." Das Ergebnis der repräsentativen Umfrage zeigt eindeutig, dass insbesondere in Bayern eine große Sehnsucht nach Unabhängigkeit herrscht.
Kein Bundesland wäre so gerne alleine, wie Bayern
Während in Niedersachen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz gerade einmal acht Prozent der Bürger Abspaltungs-Gedanken haben, sind es in den östlichen Ländern Sachsen Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen schon jeweils zwanzig Prozent oder mehr. Auch im nach dem zweiten Weltkrieg autonomen Saarland, das erst 1957 der Bundesrepublik beitrat, sehnt sich noch etwas mehr als jeder Fünfte in diese BRD-lose Zeit zurück.
Deutlicher Spitzenreiter ist aber der Freistaat. 32 Prozent der Bürger, also beinahe jeder dritte Bayer, wünschen sich ein von der Bundesrepublik unabhängiges Bayern. Keineswegs eine neue Entwicklung, gibt es in Bayern doch seit jeher Kleinparteien und Interessensverbände, die sich für einen unabhängigen Freistaat engagieren. Der aktuell von YouGov ermittelte Wert liegt jedoch deutlich höher, als man bislang annahm.
Flüchtlingskrise, eigene Wirtschaftskraft, Länderfinanzausgleich – die Gründe, weshalb Bayern eine Trennung von Deutschland wünschen, sind vielfältig. Fest steht jedoch: Der Freistaat kann sich gar nicht selbst für Unabhängig erklären, dafür bräuchte es eine durch Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat beschlossene Grundgesetzänderung. Das hat das Bundesverfassungsgericht Ende 2016 entschieden, als es einer Volksabstimmung über den Austritt Bayerns aus der BRD eine Absage erteilte.