Fall Hanna: Prozess wird laut Anwalt "nicht platzen"

Davon ist der Anwalt der Familie überzeugt. Lesen Sie in der AZ, warum er mit Verteidigerin Ricks Schachzug gerechnet hat.
Monika Kretzmer-Diepold |
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Der Anwalt von Hannas Familie: Walter Holderle. Foto:Heidi Geyer
Der Anwalt von Hannas Familie: Walter Holderle. Foto:Heidi Geyer © Heidi Geyer

Traunstein - Im Traunsteiner Prozess gegen Sebastian T. (22) war "irgendwann ein Befangenheitsantrag der Verteidigung zu erwarten". Nebenklage-Vertreter Walter Holderle spricht von einer "taktischen Maßnahme", mit der man habe rechnen müssen. Von der Sache her sei der Antrag völlig unbegründet. Wahlverteidigerin Regina Rick hatte am Montag im Fall Hanna einen Befangenheitsantrag gegen die  Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler und die beiden Berufsrichter der Zweiten Jugendkammer gestellt.

Über den Antrag entscheiden muss in den nächsten Tagen die Erste Strafkammer mit Vorsitzender Richterin Heike Will. Ob und wann das langwierige Verfahren weitergeht, ist noch nicht bekannt. Die Anwältin hatte in dem achtseitigen Antrag die Meinung geäußert, das Gericht sei befangen und könne den Prozess nicht ordnungsgemäß fortsetzen. Die Kammer habe sich "bereits endgültig festgelegt" bezüglich einer Schuld des Angeklagten.

Fall Hanna: Befangenheitsantrag – angeblicher Chat zwischen Richterin und Staatsanwalt

Dazu zog Rick einen Mailverkehr vom 3. Januar zwischen Aßbichler und Staatsanwalt Wolfgang Fiedler heran, in dem sich beide über mögliche Schuldsprüche im Fall einer Verurteilung austauschten. Tags darauf, am 4. Januar, hatte Aßbichler einen "rechtlichen Hinweis" erteilt, welche Straftaten bei einem Schuldspruch in Betracht kommen könnten – neben einem angeklagten "heimtückischen Mord" auch "gefährliche Körperverletzung", gepaart mit "Mord in Verdeckungsabsicht" oder mit "Totschlag".

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Anwalt von Hannas Familie: "Das Gericht hat keine Fehler gemacht"

Um diese alternativ denkbaren Delikte habe sich der Mailverkehr am Vortag zwischen der Richterin und dem Staatsanwalt gedreht, so Nebenklagevertreter Walter Holderle. Die Mail-Korrespondenz sei die Basis für den rechtlichen Hinweis am nächsten Tag gewesen. Solche Hinweise zu geben – dazu sei das Gericht verpflichtet nach Paragraf 265 der Strafprozessordnung. Die Vorschrift laute: "Der Angeklagte darf nicht aufgrund eines anderen als des in der gerichtlich zugelassenen Anklage angeführten Strafgesetzes verurteilt werden." Sollte sich eine rechtliche Einschätzung ändern, müsse dem formell durch einen rechtlichen Hinweis Folge getragen werden.

Holderle sagt: "Das Gericht hat keine Fehler gemacht. Es muss immer im Hinterkopf haben, entsprechend dem Prozessfortschritt zu handeln und zu bedenken, welcher Straftatbestand im Fall einer Verurteilung infrage käme." Der Nebenklagevertreter zeigt sich überzeugt, der Prozess werde "nicht platzen".

Trotz der "eigenartigen Argumente der Verteidigung" sah Holderle keinen Anlass, dem Befangenheitsantrag stattzugeben. Er unterstrich: "Eine Befangenheit liegt nicht vor." Im Gespräch mit der AZ hebt Holderle die "enormen Auswirkungen" der vielen Verzögerungen durch die Verteidigung auf die Familie der Getöteten heraus. "Den Angehörigen platzt allmählich der Kragen – zum Beispiel, wenn Leichenfotos ihrer Tochter quer durch Deutschland zu irgendeinem Gutachter geschickt werden. Den Eltern reicht es, wie von der Verteidigung vorgegangen wird."

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