Welche Geschäfte haben während des Corona-Lockdowns in Bayern geöffnet?
München - Weil die Corona-Infektionszahlen nicht ausreichend sinken und die Lage immer dramatischer wird, haben sich Bund und Länder auf eine Verlängerung des "harten" Lockdowns geeinigt. Die bisherigen Maßnahmen wurden teilweise sogar verschärft und gelten nun vorerst bis zum 31. Januar.
Auch weite Teile des Einzelhandels sind von den Beschränkungen betroffen, viele Läden mussten schließen, immerhin ist es nun auch Einzelhändlern möglich, Waren zum Abholen zu verkaufen. Die AZ gibt einen Überblick, welche Geschäfte auch während des Lockdowns offen bleiben und welche seit 16. Dezember 2020 geschlossen sind.
Diese Geschäfte haben während des Corona-Lockdowns geöffnet
Der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 15. Dezember zufolge ist die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr und zugehörigen Abholdiensten untersagt. Jedoch gibt es folgende Ausnahmen – diese Läden und Geschäfte dürfen weiterhin geöffnet bleiben:
- Lebensmittelhandel
- Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Reformhäuser
- Babyfachmärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Optiker
- Hörgeräteakustiker
- Tankstellen
- Kfz- und Fahrradwerkstätten
- Banken und Sparkassen
- Filialen des Brief- und Versandhandels
- Reinigungen und Waschsalons
- Geschäfts, die Presseartikel verkaufen (z.B. Souvenirstände)
- Tierbedarf und Futtermittel
- Geschäfte, die Weihnachtsbäume verkaufen
Allgemein gilt laut Verordnung: Öffnen dürfen "sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte". Auch der Großhandel bleibt weiterhin geöffnet. Ab dem 18. Januar gilt beim Einkaufen eine FFP2-Maskenpflicht. Selbst genähte sowie Einwegmasken sind damit nicht mehr erlaubt.
"Click & collect" startet am 11. Januar
Einzelhändler dürfen ab Montag, 11. Januar, auch in Bayern Waren per Telefon oder Internet verkaufen und zur Abholung anbieten. Diese Regelung galt in einigen anderen Bundesländern schon seit einiger Zeit. Voraussetzung: FFP2-Masken müssen getragen werden und es dürfen sich keine Menschenansammlungen vor den Geschäften bilden. Viele Münchner Einzelhändler, auch in der Innenstadt, haben sich bereits auf "click & collect" vorbereitet.
Friseursalons müssen schließen
Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe mussten schließen. Auch Friseursalons dürfen nicht mehr öffnen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo-, Logotherapien oder Fußpflege bleiben weiter möglich. Auch Arztpraxen sind - natürlich - weiterhin geöffnet.
Gottesdienste bleiben erlaubt
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften bleiben erlaubt – jedoch ebenfalls nur unter strengen Hygieneregeln (Abstand, Maskenpflicht, usw.).
Gastronomie massiv vom Lockdown betroffen
Die Gastronomie ist schon seit Wochen und Monaten massiv von den Corona-Einschränkungen betroffen. Gastronomiebetriebe jeglicher Art sind auch weiterhin untersagt. Erlaubt ist jedoch eine Abgabe und Lieferung von "mitnahmefähigen" Speisen und Getränken. Der Verzehr der "to go"-Produkte vor Ort ist allerdings verboten. Eine Gastro-Verschärfung: Betriebskantinen müssen schließen und dürfen nur noch Speisen und Getränke zum Mitnehmen anbieten.
Wegen Coronavirus: Alle Freizeiteinrichtungen geschlossen
Alle Freizeiteinrichtungen in Bayern sind bereits seit Wochen geschlossen. Das betrifft im einzelnen: Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Museen, Bibliotheken, Vereinsräume, Bordelle, Sporthallen, Fitnessstudios, Tierparks, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Musik- und Volkshochschulen sowie Jugendhäuser.
In Bayern gilt wegen Corona der Katastrophenfall
In Bayern gilt wegen der Coronavirus-Krise seit 16. Dezember 2020 wieder der Katastrophenfall. Damit bekommt die Staatsregierung umfangreiche Steuerungs-, Eingriffs- und Durchgriffsmöglichkeiten. So sollen notwendige Entscheidungen aller Art beschleunigt werden.
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