Lockdown in München: (Fast) alle Geschäfte dicht - warum Souvenirstandl dennoch geöffnet sind
München - Seit dem 16. Dezember herrscht in der Münchner Fußgängerzone weitestgehend Leere. Der "harte" Lockdown sorgt dafür, dass die Einzelhändler zum größten Teil schließen mussten, die Läden in der Altstadt sind im sonst so gewinnbringenden Vorweihnachtsgeschäft fast alle dicht.
Doch wer über die Weihnachtstage am Marienplatz unterwegs ist, dürfte sich möglicherweise wundern: Während die Geschäfte geschlossen sind, haben die - vor allem bei Touristen sehr beliebten - Souvenirstandl weiterhin geöffnet. Am kleinen Glashäuschen direkt neben der Mariensäule beispielsweise werden trotz Lockdowns weiterhin Mützen, T-Shirts, Fahnen und allerlei mehr angeboten. Dürfen die Souvenirstandl tatsächlich weiterhin geöffnet bleiben – und wenn ja, warum?
Offen oder zu? Entscheidend ist die Zeitung
Die Antwort findet sich in einem Schreiben des Bayerischen Gesundheitsministeriums, in dem die wichtigsten Fragen rund um den Einzelhandel beantwortet werden. Darin heißt es unter anderem, dass "Mischbetriebe des Handels", zu denen das Souvenir-Häuschen gehört, weiterhin geöffnet bleiben dürfen. Einfach gesagt: Verkauft ein Geschäft Presseerzeugnisse, ist eine Öffnung weiterhin gestattet – denn Zeitung, Zeitschrift und Co. sind systemrelevant.
Trotzdem gibt es für die Inhaber gegebenenfalls Einschränkungen, denn ob ein Laden öffnen oder schließen darf, werde laut Ministerium nach dem "Schwerpunktprinzip beurteilt". Ausschlaggebender Punkt ist dabei die Frage, ob der Großteil ihrer Tätigkeit trotz der strengeren Maßnahmen im erlaubten Bereich bleibt. Das Gesundheitsministerium teilt dazu Folgendes mit:
Sie können insgesamt öffnen, wenn der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit (mehr als 50 %) im erlaubten Bereich (Beispiel Verkauf von Lebensmitteln, Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften) liegt. Sie können dann auch die übrigen Sortimente verkaufen, um die betrieblichen Abläufe nicht zu belasten. Bei Mischbetrieben, bei denen der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im nicht erlaubten Bereich liegt, kann ausschließlich der erlaubte Teil (etwa Verkauf von Zeitungen und Zeitschriften) weiter erfolgen.
Zusammengefasst bedeutet das also: Jeder Laden, der Zeitungen und Zeitschriften verkauft, darf auch während des "harten" Lockdowns öffnen, manche Geschäfte dürfen jedoch möglicherweise weniger verkaufen als andere.
- Themen:
- Coronavirus
- Marienplatz
- München