Umstrittene Nobel-Hütte am Tegernsee darf bleiben: Mehrere Klagen laufen

Erfolg für einen dreisten Immobilienunternehmer: Nur die Terrasse und ein Badezuber müssen weg. Sonst darf das umstrittene Gebäude in Bad Wiessee stehen bleiben.
Nina Job
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Jahrelang galt der Umbau einer Berghütte oberhalb des Tegernsees als Schwarzbau. Nun ist plötzlich alles anders.
Jahrelang galt der Umbau einer Berghütte oberhalb des Tegernsees als Schwarzbau. Nun ist plötzlich alles anders. © Matthias Balk/dpa

München - Es war einmal eine kleine Almhütte im Bergwald oberhalb von Bad Wiessee. Die Ausstattung: ganz einfach. Die Lage und der Blick: traumhaft. Schon seit ein paar Jahren steht dort ein schickes Ferien-Chalet mit gehobener Ausstattung zum Urlaub machen: große Fensterfront, Solaranlage auf dem Dach, riesige Terrasse mit Badezuber und vieles mehr.

Wie die AZ berichtete, befand das Landratsamt Miesbach: So geht's nicht – und wollte ein Exempel statuieren, auch um Nachahmer abzuschrecken. Sie verdonnerte den Eigentümer – einen Münchner Immobilienunternehmer – dazu, das komplette Gebäude abzureißen.

Blick auf den wunderschönen Tegernsee.
Blick auf den wunderschönen Tegernsee. © imago

Das Landratsamt hatte dem Eigentümer vorgeworfen, "durch ungenehmigte Instandsetzungsmaßnahmen mit Eingriff in die Statik (insbesondere Einbau eines Stahl-Abfangträgers) den Bestandsschutz des Gebäudes zum Erlöschen gebracht zu haben". Die Folge: Die Beseitigung des gesamten Gebäudes wurde angeordnet.

Ferien-Charlet am Tegernsee darf bleiben: Mehrere Klagen laufen

Der Chaletbesitzer und seine Familie sind in München nicht unbekannt. Im Herzogpark wollten Vater und Söhne einen riesigen Neubau in einem grünen Hinterhof an der Mauerkircherstraße errichten. Unter fadenscheinigen Gründen erließen sie ein Hof-Betretungsverbot.

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Und es kam noch schlimmer: Mehrere langjährige Mieter bekamen Eigenbedarfskündigungen. Außerdem boten die Söhne WG-Zimmer im Haus zu selbst für München exorbitant hohen Mieten an.

Sowohl die Mieter im Herzogpark klagten, als auch der Immobilienunternehmer selbst. Er aber wegen der Abrissverfügung gegen sein Chalet im Wiesseer Bergwald.

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Der Chalet-Streit zieht sich schon seit Jahren. Im September 2024 machten sich Juristen vom Verwaltungsgericht von München auf den Weg in den Bergwald, um sich vor Ort ein Bild zu machen. Mit dem Ergebnis, dass die Klage gegen die Abrissverfügung abgewiesen wurde. Vor einem halben Jahr hieß es also noch: Hütte muss weg.

Jetzt kommt doch alles anders: Landratsamt und Eigentümer einigen sich

Doch nun die Kehrtwende, das Chalet darf bleiben, nur die überdimensionierte Terrasse und der Zuber müssen weg. Das Landratsamt hat sich auf einen Vergleich mit dem Eigentümer eingelassen, bevor die Urteilsbegründung vorlag.

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Dem Münchner spielte eine Änderung der Bayerischen Bauordnung zum 1. Januar in die Hände. Nach neuer Rechtslage können nun auch Instandsetzungsarbeiten ohne Erteilung einer Baugenehmigung vorgenommen werden, ohne den Bestandsschutz zu gefährden. Dass die Veränderungen schon vor Jahren vorgenommen worden waren – sei's drum.

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2 Kommentare
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  • OnkelHotte am 03.04.2025 14:26 Uhr / Bewertung:

    Unsere Richter sind einfach zu lasch !

  • Knitterface am 01.04.2025 08:20 Uhr / Bewertung:

    Tja, Frechheit siegt. Es sind halt immer einige gleicher.

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