Urteil: Regierung muss Fragen zu Hoeneß nicht beantworten

Die bayerische Staatsregierung muss Oppositionsanfragen zum Steuerfall Uli Hoeneß nicht beantworten. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof  klargestellt.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Horst Seehofer (l.) und Uli Hoeneß. (Archivbild)
dpa Horst Seehofer (l.) und Uli Hoeneß. (Archivbild)

Die bayerische Staatsregierung muss Oppositionsanfragen zum Steuerfall Uli Hoeneß nicht beantworten. Das hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einem am Donnerstag verkündeten Urteil klargestellt - und damit eine Klage der Grünen zurückgewiesen.

München - Die Grünen hatten geklagt, weil sie die Regierung dazu zwingen wollten, auf Fragen zum Fall Hoeneß zu antworten. Sie hatten im Mai 2013 in einer offiziellen Anfrage wissen wollen, wann Behörden oder die Staatsregierung von Hoeneß' Geldanlage in der Schweiz erfahren haben. Die Regierung lehnte die Beantwortung der Fragen mit dem Hinweis auf das Steuergeheimnis ab. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob dies das parlamentarische Fragerecht und damit die bayerische Verfassung verletzt oder nicht.

Hier finden Sie alle News zum FC Bayern

Gerichtspräsident Karl Huber verwies in der Urteilsbegründung auf das Steuergeheimnis und das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das dem Fragerecht der Abgeordneten Grenzen setze. Die Verweigerung von Auskünften ohne detaillierte Begründung sei deshalb im Steuerfall Hoeneß "verfassungsrechtlich noch vertretbar".

Huber betonte, eine Antwort auf die Frage, wann Hoeneß' Selbstanzeige einging, hätte einen wesentlichen Grundrechtseingriff bedeutet. Dieser Punkt sei schließlich entscheidend für die Frage einer möglichen strafbefreienden Wirkung der Selbstanzeige gewesen. Die Grünen kündigten an, das Urteil genau zu prüfen und möglicherweise noch einmal detailliert nachzuhaken. Denn inzwischen sei das Strafverfahren gegen Hoeneß ja rechtskräftig abgeschlossen.

Tatsächlich ließ das Gericht es explizit offen, ob die Opposition nach Abschluss des Verfahrens auf weiteren Auskünften bestehen darf. In der Urteilsbegründung heißt es dazu, es sei im aktuellen Verfahren nicht zu entscheiden gewesen, "ob die Rechte des Herrn Hoeneß (...) dem parlamentarischen Fragerecht auch noch nach rechtskräftigem Abschluss des Strafverfahrens entgegenstehen würden". Hoeneß war im März dieses Jahres wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der ehemalige FC-Bayern-Boss sitzt seine Strafe in Landsberg am Lech ab.

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.