Ticket-Wucher: RSC Anderlecht muss Fans des FC Bayern München entschädigen

100 Euro pro Eintrittskarte, das war den Bayern-Anhängern beim RSC Anderlecht im November entschieden zu viel. Die UEFA gab den Fans nun recht, der belgische Klub muss einen Teil des Preises zurückerstatten. 
dpa/SID/AZ |
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"Kriegt ihr d€n Hal$ nicht voll?" - Das Banner der Bayern-Anhänger beim Champions-League-Spiel. Der Protest in Anderlecht - klicken Sie sich durch die Fotostrecke.
imago/Revierfoto "Kriegt ihr d€n Hal$ nicht voll?" - Das Banner der Bayern-Anhänger beim Champions-League-Spiel. Der Protest in Anderlecht - klicken Sie sich durch die Fotostrecke.

München - Der RSC Anderlecht muss Fans des FC Bayern München für überzogene Ticketpreise beim Champions-League-Spiel in Brüssel im vergangenen November entschädigen. Die Europäische Fußball-Union (UEFA) gab am Montag bekannt, dass für einen Teil der Eintrittskarten im Gästeblock, genauer der Stadion-Sektionen S14, S15, S16 und S17, des Constant-Vanden-Stock-Stadions jeweils 30 Euro zurückerstattet werden müssten. Insgesamt geht es damit um eine Summe von 27.000 Euro.

Die Bayern-Fans hatten beim 2:1-Sieg der Bayern in Brüssel im November des letzten Jahres gegen die überzogenen Ticketpreise von 100 Euro und die "Gier" der UEFA protestiert und dabei unter anderem kopierte Geldnoten auf das Spielfeld geworfen. Für diese Aktion wurde der deutsche Rekordmeister von der UEFA wegen "Werfens von Objekten" und eines "unerlaubten Banners" mit einer Geldstrafe von 20.000 Euro belegt. Einige der engsten Anhänger aus der Schickeria waren aus Protest gar nicht erst zum Spiel mitgereist


Die Bayern-Fans warfen in Brüssel Spielgeld auf den Rasen, jetzt gibt's echtes Geld zurück. Foto: Marius Becker/dpa

Die Anderlecht-Fans mussten durchschnittlich weniger für die Eintrittskarten bezahlen. Sie konnten aber nur Ticketpakete für alle drei Heimspiele in der Gruppenphase erwerben. Klagen über überzogene Ticketpreise für Gästefans haben in dieser Saison zugenommen.

Ticket-Wucher! Verstieß der RSC Anderlecht gegen eine Uefa-Regel?

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