Sportrechtler Summerer: Was Lewandowski im Falle eines Streiks droht

Robert Lewandowski will wechseln, doch lässt ihn der FC Bayern auch? Ein Sportrechtler sieht den Verein in der aktuellen Situation im Recht, Lewandowskis Vorgehen kritisiert er scharf.
| AZ/dpa
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Robert Lewandowski wird am 12. Juli zum Training an der Säbener Straße erwartet. Wird er erscheinen?
Robert Lewandowski wird am 12. Juli zum Training an der Säbener Straße erwartet. Wird er erscheinen? © imago/Christian Schroedter

München - Der renommierte Sportrechtler Thomas Summerer hat im Transferwirbel um Weltfußballer Robert Lewandowski Kritik am Vorgehen der Spielerseite geübt.

"Der Verein kann auf Vertragserfüllung bestehen. So ist das 'Basta'-Machtwort von Oliver Kahn zu verstehen. Loyalität und Vertragstreue müssen einige Spieler noch lernen. Ein Profivertrag ist keine Einbahnstraße. Spieler können nicht wie Profis kassieren und sich wie Amateure verhalten", sagte Summerer der Deutschen Presse-Agentur.

Thomas Summerer, Präsident der Deutschen Vereinigung für Sportrecht.
Thomas Summerer, Präsident der Deutschen Vereinigung für Sportrecht. © Summerer Ouart Söffing & Partner/dpa

Sportrechtler: "Verträge mit fester Laufzeit sind einzuhalten"

Lewandowski will trotz laufenden Vertrags bis 2023 zum FC Barcelona wechseln. Eine Freigabe schlossen die Münchner um Vorstandschef Kahn bisher aus. Äußerungen Lewandowskis, dass seine Geschichte mit Bayern vorbei sei oder er sich eine weitere Zusammenarbeit nicht vorstellen könne, seien "ein absolutes No-Go", sagte Summerer. "Diese Äußerung, die auch noch von seinem Berater wiederholt wurde, ist eine klare Grenzüberschreitung und die Androhung eines Vertragsbruchs."

So etwas müsse sich ein Verein nicht gefallen lassen. "Ein Verein kann in einem solchen Fall vom Spieler eine Unterlassungserklärung und ein Bekenntnis zur Vertragstreue fordern, notfalls auch in einem Eilverfahren vor dem Landgericht München", sagte Summerer, Präsident der Deutschen Vereinigung für Sportrecht.

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"Die Rechtslage ist glasklar: Laut FC Bayern München hat Lewandowski einen Arbeitsvertrag mit fester Laufzeit bis Mitte 2023. Mangels Ausstiegsklausel hat er diesen zu erfüllen, ohne Wenn und Aber", sagte der Rechtsanwalt. "Verträge mit fester Laufzeit sind einzuhalten, das ist ein eherner Grundsatz im deutschen Recht. Deshalb kann kein Spieler einen Wechsel erzwingen, schon gar nicht durch einen Streik. Erscheint er nicht zum Training oder verstößt er gegen Weisungen seines Trainers, drohen ihm Abmahnung und Gehaltskürzung. Spielt er absichtlich schlecht, schadet er sich selbst und seinem guten Ruf."

Summerers Rat an Lewandowski: "Vertragstreue bewahren"

Summerer war von 2001 bis 2007 Direktor Recht und Personal bei der Deutsche Fußball Liga und baute als Chefjustiziar dort die Rechtsabteilung auf. Sein Rat im Fall Lewandowski: "Vertragstreue bewahren, vor allem an die Adresse des Spielers. Und cooling down."

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