Verbraucher-Tipps für Müll: Neues Gesetz zum Recycling bringt Änderungen

Ein neues Gesetz für Recycling-Müll kommt. Was sich jetzt für Verbraucher ändert - und was nicht.
Teresa Dapp |
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Wollen, dass die Münchner Bio besser trennen (v.l.): Helmut Schmidt (Zweiter Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs) und Axel Markwardt (Erster Werkleiter) machen am Freitag am Rudi-Hierl-Platz Werbung für die braune Tonne.
Petra Schramek Wollen, dass die Münchner Bio besser trennen (v.l.): Helmut Schmidt (Zweiter Werkleiter des Abfallwirtschaftsbetriebs) und Axel Markwardt (Erster Werkleiter) machen am Freitag am Rudi-Hierl-Platz Werbung für die braune Tonne.

Nach jahrelangem Hin und Her hat der Bundesrat am Freitag einem neuen Verpackungsgesetz seinen Segen erteilt. Damit kann das Gesetz für mehr Recycling am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Ein Überblick über das, was sich nun ändert – auch in München.

Was ändert sich für Verbraucher? Im Supermarkt informieren künftig Schilder an Regalen die Kunden darüber, wo Mehrwegflaschen stehen. Außerdem wird auf einige Getränke Pfand fällig, die bisher pfandfrei waren, nämlich auf Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure und Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent. Bei den Mülltonnen und Wertstoffinseln ändert sich nichts.

Wertstofftonne für alle – was ist das Problem dabei? Dahinter steht ein Streit zwischen den Kommunen und den Privatunternehmen, die Verpackungsmüll sammeln und verwerten. Die Wertstoffsammlung ist inzwischen ein gutes Geschäft, die privaten Unternehmen machen nach Angaben des Verbands der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) pro Jahr rund eine Milliarde Euro Umsatz. Das wollten sie sich nicht wegnehmen lassen von den Kommunen, die sich bisher schon um den Restmüll kümmern. So kam es, dass aus dem bereits 2011 angedachten Wertstoffgesetz nichts wurde, stattdessen kommt nun ein abgespecktes Verpackungsgesetz.

Was sollen die "Mehrweg"-Schilder an den Flaschenregalen bringen? Das Bundesumweltministerium will damit Verbraucher dazu bringen, mehr Mehrweg zu kaufen. Auch eine Mehrwegquote wird – anders als ursprünglich geplant – im Gesetz verankert. Der Mehrweganteil soll mindestens bei 70 Prozent liegen – 70 Prozent der verkauften Getränkeverpackungen sollen also wiederverwendbar sein. Bisher liegt der Anteil bei rund 45 Prozent, Tendenz seit Jahren sinkend. Sanktionen sind aber nicht geplant.

Und wie sieht es mit Recycling von Verpackungen aus? Die Recyclingquoten werden mit dem neuen Gesetz erhöht. Das müssen die Privatunternehmen leisten, die Verpackungsmüll sammeln. Die Branche hält das für machbar. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisierte dagegen zuletzt, dass die Quoten in der Vergangenheit leicht manipulierbar gewesen seien und sich erst zeigen müsse, ob etwa 63 Prozent für Kunststoff machbar seien. Stattdessen sei es besser, den Produzenten von Verpackungen vorzuschreiben, dass sie eine gewisse Quote von recyceltem Material verwenden müssen und recycelfähiges Material herstellen sollen.

Welche Kritik gibt es an dem Gesetz? Sehr viel – und eigentlich von allen Seiten. Selbst Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat gesagt, sie hätte sich mehr vorstellen können. Ein Kritikpunkt ist, dass Hersteller und Handel über eine neue Zentrale Stelle die Marktüberwachung zum Teil selbst übernehmen. Umweltschützer fordern zudem Sanktionen für ein Verfehlen der Mehrwegquote.

Lesen Sie auch: Meister im Trennen? Pfui Deifi: So versagt München beim Müll

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