Das kostet Sie die Rente mit 67
München - Jetzt wird es ernst: Seit gestern wird schrittweise die Rente mit 67 eingeführt - die reguläre Altersrente mit 65 ist Geschichte. Ab jetzt muss jeder Jahrgang – beginnend mit Geburtsjahr 1947 – länger arbeiten. Für die bald 65-Jährigen ist es nur ein Monat, für die bald 44-Jährigen ist es schon ein Jahr und für alle ab Jahrgang 1964 gilt die Rente mit 67. Die längere Lebensarbeitszeit ist umstritten: Die Sozialverbände fürchten einen Anstieg der Altersarmut.
Die SPD will die Rente mit 67 – die während der Großen Koalition 2007 beschlossen wurde – aussetzen. Der Grund: Ältere hätten auf dem Arbeitsmarkt keine Chance. Auch CSU-Chef Horst Seehofer stellt die Rente mit 67 jetzt in Frage – aus ähnlichen Gründen: „Die Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer über 50 müssen spürbar verbessert werden. Sonst wird die Verlängerung der Lebensarbeitszeit zur faktischen Rentenkürzung“, sagte er der „Bild am Sonntag“.
Die AZ hat nachgerechnet: Wie stark ist diese Rentenkürzung? Welche Regeln gelten jetzt? Und welche Abschläge muss ich hinnehmen, wenn ich früher in Rente will?
Die neuen Regeln
Ab Jahrgang 1964 gilt die volle Rente mit 67. Die einzige positive Seite daran: Für jeden Monat, den Sie mehr einzahlen, gibt es auch mehr Rente – bei vollen zwei Jahren sind das für einen Durchschnittsverdiener in Westdeutschland fast 55 Euro im Monat.
Wer kann trotzdem früher in Rente?
Ein früher Rentenbeginn ist in der Regel erst mit 63 Jahren möglich – generelle Voraussetzung ist, dass Ihnen die Rentenversicherung schon 35 Beitragsjahre angerechnet hat. Allerdings drohen bei früher Rente doppelte Abzüge: Zum einen fehlen die Einzahlungen in den Jahren bis zum eigentlichen Rentenbeginn – bei 63 statt 67 sind das für einen westdeutschen Durchschnittsverdiener 110 Euro im Monat weniger Rente. Hinzu kommen Abschläge von dieser Rente von 0,3 Prozent je Monat, der früher in Rente gegangen wird. Bei einem Durchschnittsverdiener sind das noch einmal 162 Euro.
Gibt es Ausnahmen?
Ja, ab sofort gibt es die Rente „für besonders langjährig Versicherte“. Alle, die mehr als 45 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, dürfen ohne Abschläge mit 65 in Rente gehen. Frauen, die vor 1952 geboren sind, dürfen schon mit 60 in Rente – allerdings mit hohen Abzügen. Auch für Arbeitslose gibt es Sonderregeln. Sollten Sie zu einer der oben genannten Gruppen gehören, ist es sinnvoll, sich von der Rentenversicherung persönlich beraten zu lassen. Entweder über das kostenlose Infotelefon 0800/1000 4800 oder bei der Beratungsstelle zum Beispiel am Viktualienmarkt 8 (Terminvereinbarung unter 089/51081-0).
Warum kommt die Rente mit 67 einer Rentenkürzung gleich?
Seehofer und viele andere Politiker und Experten sprechen in der aktuellen Diskussion von einer „Rentenkürzung“. Diese ergibt sich dann, wenn Arbeitnehmer statt bis zur neuen Altersgrenze zu arbeiten, früher – zum Beispiel doch mit 65 Jahren – in Rente gehen und deswegen Abschläge in Kauf nehmen. Schon heute ist das fast jeder Zweite, der im Schnitt drei Jahre eher in den Ruhestand geht und deswegen 113 Euro weniger Rente im Monat bekommt.
Wie hoch ist diese Rentenkürzung?
Das lässt sich an Beispielen berechnen: Wenn ein durchschnittlicher Arbeitnehmer zum Zeitpunkt seines 65. Geburtstags 42 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, bekommt er 1154 Euro Rente, wenn er 2012 exakt zu seinem 65 Geburtstag in Rente geht. Eigentlich müsste er aber einen Monat länger arbeiten.
Für diesen einen Monat früheren Rentenbeginn werden ihm 0,3 Prozent von seiner Rente abgezogen – das sind 3,46 Euro im Monat weniger bis zu seinem Lebensende. Vorausgesetzt, der Wert der eingezahlten Jahre ändert sich nicht, steigen für einen Durchschnittsverdiener, der zu seinem 65. Geburtstag 2022 in Rente gehen will, die Abschläge auf 34,60 Euro. 2031 müsste er auf 83 Euro verzichten – wollte er statt mit 65 sogar mit 63 in Rente gehen, wären es 162 Euro im Monat. Um dieses Minus auszugleichen, müsste der Renter mit 65 bis zum Jahr 2031 20000 Euro ansparen. Bei drei Prozent Zinsen könnte er so bis zum 95. Lebensjahr die Abschläge ausgleichen.
Geht er mit 63 in Rente muss er im Ruhestand mehr als 40000 auf der hohen Kante haben.
Gibt es noch weitere Belastungen für Rentner?
Ja, die gesetzliche Rente wird zu einem immer größer werdenden Teil besteuert. Ein Durchschnittsverdiener muss heuer als Rentner mit 42 Beitragsjahren noch keine Steuern zahlen. Schon in zehn Jahren zahlt er 19 Euro Steuern auf eine vergleichbare monatliche Rente, 2031 wären es schon 30 Euro.
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