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Urteil da! Alfons Schuhbeck muss drei Jahre ins Gefängnis

Wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung stand Alfons Schuhbeck vor Gericht. Jetzt wurde der 73-Jährige verurteilt. Der Münchner Star-Koch wurde zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Über eine Revision des Urteils wollen sich die Anwälte mit ihm beraten.
John Schneider
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Alfons Schuhbeck
Alfons Schuhbeck © Matthias Balk/dpa

Alfons Schuhbeck steht vor Bekanntgabe des Urteils mit seinen beiden Verteidigern zusammen, die Arme hinter dem Rücken verschränkt, der Blick geht ins Leere. Der berühmte Koch wirkt erschöpft – und resigniert. Als würde der 73-Jährige ahnen, was nun kommt.

Strafe für Alfons Schuhbeck: Promi-Koch zu drei Jahren und zwei Monaten verurteilt 

Ein paar Minuten später ist es so weit: Die Vorsitzende Richterin der Wirtschafts-Strafkammer, Andrea Wagner, verdonnert den prominenten Unternehmer in Sachen Kochkunst im Justizpalast zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten.

Schuhbeck habe sich zur Überzeugung des Gerichts in 21 Fällen der Steuerhinterziehung schuldig gemacht. Und zwar in Millionenhöhe. Insgesamt geht es um 2,2 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck zwischen 2009 und 2015 im "Orlando" und den "Südtiroler Stuben" am Finanzamt vorbei jongliert hat. Das sei kein "normaler Griff in die Kasse" gewesen, sondern hoch kriminell, so das Gericht.

Auf dem Schaden werden Staat und Steuerzahler wohl sitzenbleiben, so die Richterin, ordnete dennoch die Einziehung von 1,2 Millionen Euro an. Bei dem insolventen Koch dürfte aber auf absehbare Zeit nichts zu holen sein.

Staatsanwaltschaft forderte vier Jahre Haft für Alfons Schuhbeck 

Seine beiden Verteidiger wiederholen nach dem Urteil, warum sie im Prozess für eine mildere Strafe, die auf Bewährung ausgesetzt werden könnte, plädiert haben: "Herr Alfons Schuhbeck hat im Prozess Verantwortung übernommen und ein umfassendes Geständnis abgelegt. Er hat seine Fehler eingestanden und bedauert das Fehlverhalten ungemein."

Wird Schuhbeck das Urteil anfechten? Seine Anwälte lassen das offen, erklären stattdessen: "Wir werden das Urteil nun prüfen und mit dem Mandanten in den kommenden Tagen besprechen, ob Rechtsmittel eingelegt werden sollen."

Rechtsmittel einlegen – das bedeutet im Falle eines Landgerichts-Urteils die Revision, also die Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof auf etwaige Rechtsfehler. Wenn der BGH tatsächlich Fehler feststellen würde, müsste der Schuhbeck-Prozess am Münchner Landgericht bei einer anderen Kammer erneut aufgerollt werden. Eine möglicherweise sehr langwierige Prozedur.

Das Urteil sofort zu akzeptieren hätte den Vorteil, dass der bekannte TV-Koch nach der Hälfte der Strafe, also nach 19 Monaten und bei guter Führung, wieder freikommen könnte. Von Halbstrafe bis Revision – alles scheint zu diesem Zeitpunkt möglich.

Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde Schuhbeck wahrscheinlich in der JVA Landsberg seine Strafe absitzen müssen.

 Der letzte Trumpf, den Schuhbecks Anwälte noch ausspielen wollten – die komplette Schadenswiedergutmachung – sticht nicht. Bis zuletzt hatten die Anwälte mit einem möglichen Investor verhandelt, der in Schuhbecks Gewürze investieren wollte, und sich bereit erklärt haben soll, das Geld für die Wiedergutmachung zur Verfügung zu stellen.

Schuhbecks Verteidiger Sascha König muss eingestehen, dass der Versuch ins Leere gelaufen war. Trotz 50 Zusagen seitens des Investors. König bat das Gericht aber den Versuch der Wiedergutmachung strafmildernd zu berücksichtigen.

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Im Falle des mitangeklagten ehemaligen IT-Mitarbeiters von Schuhbeck, Jürgen W., kommt das Gericht zu der Auffassung, dass ein Jahr Haft auf Bewährung für die Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine angemessene Strafe ist.

Alfons Schuhbecks Verteidiger wollte geringere Strafe

Der 65-Jährige hatte im Prozess zugegeben, ein Computer-Tool für Schubeck programmiert zu haben, mit dem man die Kasse manipulieren konnte. Der 65-Jährige akzeptiert das Urteil. Und da sich auch die Staatsanwaltschaft einverstanden erklärt, ist das Urteil in seinem Fall rechtskräftig. 

Einen bewegenden Moment hat der letzte Prozesstag noch. Die Richterin verliest einen Brief von Mitarbeitern an das Gericht. "Nur ungern würden wir unseren Chef, unseren Alfons, verlieren", heißt es darin.

Erklärung von Alfons Schuhbeck vor Gericht 

Schuhbeck selbst hat das letzte Wort: "Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe." Er könne das nicht mehr ändern, könne aber versuchen, den Schaden wieder gutzumachen und die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen.

Alfons Schuhbeck im November 2021 im teatro.
Alfons Schuhbeck im November 2021 im teatro. © dpa/Ursula Düren

Schuhbecks teatro verkündet Namensänderung und heißt ab sofort "teatro"

Sein Name ist schon jetzt nachhaltig beschädigt. Nur wenige Stunden nach dem Urteil gaben die Veranstalter, die Familie Zipse, bekannt, die Dinnershow "Schuhbecks teatro" künftig nur noch ohne den Namen des Kochs zu bewerben: als "teatro". "Nach jahrelanger erfolgreicher Zusammenarbeit mit Alfons Schuhbeck erfordert die gegenwärtige Situation weitreichende Änderungen", heißt es in der Erklärung. Familie Zipse betont aber, man wolle weiterhin mit Schuhbeck freundschaftlich verbunden bleiben.

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23 Kommentare
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  • Futurana am 28.10.2022 17:49 Uhr / Bewertung:

    Die Monika Gruber wird ihn mehrmals wöchentlich besuchen und die von ihr kritisierten "Freunde" des Kochs zwingen desselbe zu tun.
    Das sorgt für Abwechslung und Ablenkung. Aber ohne Scherz und Sarkasmus: Gefängnis wird ihn brechen. Er hat nicht das dicke Fell. die Reslienz eines U. H..

  • Kaiser Jannick am 27.10.2022 23:34 Uhr / Bewertung:

    Da ist er noch gut weggekommen, der Schuhbeck... Gerade er, der mehrere Insolvenzen und wegen Steuerhinterzieher vorbestraft ist (1994), der ja gemäß seinen vorherigen Äußerungen nur immer das Opfer, nie jedoch der Täter war. Seine letzte Insolvenz wäre ein Staatsverschulden gewesen, weil die Corona-Hilfen nicht pünktlich gekommen wären, was nachweisbar falsch ist. Stattdessen hatte er seit dem Jahr 2017 keine Geschäftsberichte mehr veröffentlicht. Und sein aktuell rührendes Geständnis im Prozess bezog sich auch nur auf die Umstände, die ohnehin schon bewiesen waren. Reue, Glaubhaftigkeit => Fehlanzeige.

  • Wendeltreppe am 28.10.2022 13:18 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Kaiser Jannick

    Das ist nun mal die bittere Realität, auch wenn (teilweise hanebüchene) "Vergleiche" mit völlig anderen Sachverhalten hier gang und gäbe sind.

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