Schicksalstag von Alfons Schuhbeck: Muss er gleich ins Gefängnis?

Steuerhinterziehung: Am Donnerstag soll im Justizpalast das Urteil im Fall des Promi-Kochs verkündet werden. Muss Alfons Schuhbeck (73) in Haft?
John Schneider
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Schuhbeck mit den Anwälten Markus Gotzens (r.) und Sascha König (l.).
Schuhbeck mit den Anwälten Markus Gotzens (r.) und Sascha König (l.). © IMAGO/Sven Simon

Dass ihn die Angst vor dem Gefängnis verfolgt, hat Alfons Schuhbeck (73) bereits zugegeben. Am Donnerstag soll nun entschieden werden, ob es so weit kommt - es ist nichts weniger als ein Schicksalstag für den prominenten TV-Koch. Im Justizpalast werden nach Ende der Beweisaufnahme die Plädoyers gehalten. Danach will die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner das Urteil sprechen.

Richterin Wagner wird nach Plädoyers das Urteil sprechen

Der 73-jährige Promi-Koch hat gestanden, Geld am Fiskus vorbei manövriert zu haben. Wie viel Geld, ist noch strittig. Die Staatsanwaltschaft geht von über zwei Millionen Euro aus. Schuhbeck sagt, dass es weniger sein müsse: "Ich möchte das Gericht jedoch auch bitten, mir zu glauben, dass die Höhe der stornierten Rechnungen in den 'Südtiroler Stuben' nicht so hoch war, wie es mir bisher vorgeworfen wird." Und auch im "Orlando" habe er immer nur kleine Summen abgezweigt.

Die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner.
Die Vorsitzende Richterin Andrea Wagner. © IMAGO/Sven Simon

BGH: Haftstrafe bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

Warum das so wichtig ist? Die Höhe der hinterzogenen Steuer hat einen großen Einfluss auf das Strafmaß. Der BGH hatte einst entschieden, dass bei Steuerhinterziehung in Millionenhöhe grundsätzlich eine Haftstrafe ohne Bewährung zu verhängen sei.

Alfons Schuhbeck mit Salamigeständnis

Das Salamigeständnis an den ersten Prozesstagen - zunächst hatte Schuhbeck nur Kassen-Manipulationen im "Orlando" gestanden und erst später auch für die "Südtiroler Stuben" Verantwortung übernommen - könnte ihm auf die Füße fallen.

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"Ein volles Geständnis zu Beginn einer Hauptverhandlung ist wirkungsvoller als ein Salamigeständnis", sagt der Münchner auf Wirtschaftskriminalität spezialisierte Anwalt Thomas Pfister. Der Experte weiter: "Ein Salamigeständnis ist aber besser als gar kein Geständnis. Voraussetzung ist aber immer, dass es überhaupt etwas zu gestehen gibt." Gibt es offenbar.

Welche Strafe droht Alfons Schuhbeck?

Was droht Schuhbeck nun? Der Strafrahmen für Steuerhinterziehung sieht Geld- und Haftstrafen bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen können bis zu zehn Jahre Haft verhängt werden.

Eine große Chance, die Strafe stark abzumildern, hat Schuhbeck noch: die Schadenswiedergutmachung. Da er selber mit seinen Unternehmen inzwischen in Insolvenz gegangen ist, müsste das dafür nötige Geld aber wohl von Freunden des prominenten Kochs kommen. Die Staatsanwaltschaft rechnet damit, dass in Sachen Wiedergutmachung noch etwas kommt.

Verteidigung mit Ziel der Schadenswiedergutmachung

"Das wird voraussichtlich Gegenstand der weiteren Beweisaufnahme am Donnerstag sein", erklärt Pressesprecherin Anne Leiding. Und die Verteidigung bestätigt auf AZ-Anfrage das Ziel der Schadenswiedergutmachung: "Die Absicht besteht und es wird weiterhin nach entsprechenden Wegen gesucht, um dies ganz oder teilweise möglich zu machen."

Kommt mit eine Bewährungsstrafe davon?

Es ist der letzte große Trumpf, den die Verteidiger noch ausspielen könnten. Schadenswiedergutmachung und andere mildernde Umstände wie hohes Alter oder die Lebensleistung würden eine Bewährung durchaus möglich machen, sagt Experte Pfister. "Es hängt aber alles vom konkreten Einzelfall ab."

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Für Wiedergutmachung ist es jedenfalls nie zu spät. Pfister: "Eine Schadenswiedergutmachung, Stichwort: ,Taten statt Worte', hilft bis zum letzten Atemzug vor Urteilsverkündung. Sie ist letztlich oftmals entscheidend."

Sollte Schuhbeck zu einer Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt werden, bliebe der Verteidigung noch das Rechtsmittel der Revision. Würde ein Haft-Urteil wider Erwarten aber dennoch sofort rechtskräftig, müsste Schuhbeck seine Haft - wahrscheinlich in der JVA Landsberg am Lech - trotzdem nicht unmittelbar antreten.

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4 Kommentare
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  • Futurana am 27.10.2022 13:49 Uhr / Bewertung:

    Er wird schon einfahren müssen . Alles halb so schlimm, Frau Monika Gruber wird ihn mindestens 3x pro Woche besuchen und das Händchen halten. Juhuu

  • Witwe Bolte am 27.10.2022 08:48 Uhr / Bewertung:

    Hauptsache, die Steuerhinterzieher müssen in den Knast, während Mädchenmörder aus der U-Haft entlassen werden müssen (angebl. wegen Überlastung der Justiz) und auch andere Gewalttäter frei herumlaufen ("nach Feststellung der Personalien durch die Polizei"). Gewalttätige Männer, deren Frauen in Frauenhäuser flüchten müssen, befinden sich auch häufig in Freiheit.
    Steuerhinterzieher sind wohl gefährlicher als Gewalttäter.

  • FCB am 26.10.2022 23:59 Uhr / Bewertung:

    Einbuchten aber sofort, sonst verstehe ich die deutsche Rechtsprechung nicht!

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