Promi-Freunde treffen sich: Ein Mittagessen für Alfons Schuhbeck
Nachdem der gefallene Starkoch und Steuersünder Alfons Schuhbeck (73) abends nach seiner Revision im Teatro in Riem aufgetreten war und abgekämpft von den letzten Wochen noch zwei Lieder gesungen hat, saßen viele seiner Promi-Freunde um ihn herum – und feierten ihn wie einen Superstar.
So bizarr das war, so traurig machte es auch deutlich: Seine Rampenlicht-Spezln unterstützen ihn mit Standing Ovations, aber nicht mit Finanzhilfen, die er doch so viel dringender bräuchte als Streicheleinheiten fürs Ego.
Mittagessen für Schuhbeck: Promi-Freunde wollen unterstützen
Jetzt diese Überraschung: Nach AZ-Informationen findet am Mittwoch ein Mittagessen für Alfons Schuhbeck statt. Um 12.30 Uhr sind 50 Promi-Freunde in sein Lokal Südtiroler Stuben am Platzl eingeladen.
In einer neu gegründeten WhatsApp-Gruppe wurden die ersten Einladungen am Montag verschickt, postalisch würde alles zu lange dauern. Einige Freunde sagten sofort zu – und waren von der Idee begeistert.
Schuhbeck-Freundin: "Wir möchten etwas zurückgeben"
Wer steckt hinter dem Mittagessen? Die Münchner PR-Expertin Birgit Fischer-Höper, die Schuhbeck schon lange kennt – und schätzt. Zur AZ sagt sie: "Alfons Schuhbeck war all die Zeit immer für uns da, jetzt möchten wir etwas zurückgeben und ihm zeigen, dass wir auch für ihn da sind. Es ist ein Mittagessen der moralischen Unterstützung – und des Dankes."
Jeder Gast zahlt für das, was er konsumiert. Es gebe weder ein fixes Drei-Gänge-Menü noch eine Konsum- und Kostenpauschale. Und über ein großzügiges Trinkgeld freut sich ein Gastronom immer.
Alfons Schuhbeck hat Revision eingelegt gegen das Urteil des Landgerichts München I, das ihn wegen Steuerhinterziehung von mehr als 2,3 Millionen Euro für drei Jahre und zwei Monate in Haft schicken wollte. "Alfons Schuhbeck steht zu seiner Schuld, will aber die Strafe auf Basis der schriftlichen Urteilsbegründung nachvollziehen können", lassen seine Anwälte mitteilen - überraschend für viele Prozessbeobachter. "Sollten die schriftlichen Gründe das Landgerichtsurteil tragen, werde ich meine Anwälte bitten, die Revision im Zweifel zurückzunehmen", zitieren die Anwälte Schuhbeck. "Bis dahin werde ich in meinen Bemühungen, den Schaden im Rahmen der Möglichkeiten wiedergutzumachen, nicht nachlassen."
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