Angelo Kelly erkennt Kinderarbeit-Urteil nicht an

Der Musiker Angelo Kelly erkennt das Urteil für ein Bußgeld nach einem Bühnenauftritt seines jüngsten Sohnes nicht an. Das Amtsgericht Haßfurt bestätigte am Mittwoch, dass Rechtsbeschwerde eingelegt worden ist.
AZ/dpa |
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Sänger Angelo Kelly.
Sänger Angelo Kelly. © Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa/Archiv

Das Oberlandesgericht Bamberg muss nun über das Rechtsmittel entscheiden. Der 39-Jährige wurde am vergangenen Freitag zu einem Bußgeld in Höhe von 3.000 Euro verurteilt, weil der Auftritt seines Sohnes William gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen habe.

Urteil wegen Kinderarbeit: Angelo Kelly soll 3.000 Euro zahlen

Der Musiker und sein Rechtsanwalt hatten schon nach der Urteilsverkündung angekündigt, gegen den Beschluss vorgehen zu wollen. "William war und ist bei unseren Shows zu keiner Zeit verpflichtet, mit uns aufzutreten. Wenn er es tat, dann nur, weil er es wollte", schrieb Angelo Kelly auf Facebook. "Als Vater ist mir das Wohlbefinden meiner Kinder am Allerwichtigsten!"

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Kelly-Anwalt: "Urteil rechtlich falsch"

"Wir halten das Urteil rechtlich für falsch", sagte sein Anwalt. "Es ist doch fernliegend, dass ein kurzweiliger Bühnenbesuch im Beisein der Mutter und der Geschwister bei einem Konzert des eigenen Vaters mit einer kleinen, spontanen und freiwilligen musikalischen Aktivität eine "Beschäftigung" darstellen soll."

Der Musiker hatte im Oktober von der Regierung des bayerischen Bezirks Unterfranken einen Bußgeldbescheid - zunächst in Höhe von 5.000 Euro - erhalten. Der Grund: Im Sommer 2019 hatte sein damals vierjähriger Sohn William im Rahmen eines Open-Air-Konzerts auf Schloss Eyrichshof bei Ebern in Unterfranken nach 17 Uhr auf der Bühne gestanden. Das Gewerbeamt sei dem Richter zufolge seiner Pflicht nachgegangen und habe nicht unverhältnismäßig gehandelt.

 

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2 Kommentare
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  • am 17.02.2021 16:40 Uhr / Bewertung:

    Manche Leute merken nie, wie arrogant sie sich verhalten: Nur weil der Kleine nicht "gezwungen" wurde aufzutreten, ist das noch lange keine Begründung für einen Gesetzesverstoß. Und weil Mutter und Vater auch auf der Bühne waren - auch keine Entschuldigung! Werter Herr Kelly: Gesetze und Vorschriften sind nun mal für alle da. Und für Ihren Sohn, für den Sie ja doch nur das Beste wollen, wäre es vielleicht auch nicht unwichtig zu lernen, dass etwas manchmal eben (noch) nicht geht. Was machen Sie denn, wenn er sich in 10 Jahren spontan und freiwillig entscheidet, einen Ladendiebstahl zu begehen, nur weil er meint, als Promisohn kann er sich alles erlauben?

  • Frale am 17.02.2021 15:39 Uhr / Bewertung:

    Er hat recht .. ich würde das auch nicht zahlen.

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