Alfons Schuhbeck erneut zu Haft verurteilt: Warum er dennoch frei bleibt

Hinter Alfons Schuhbeck liegt eine harte Zeit. Vom Imperium am Platzl und vom feinen Ruf des einstigen Society-Lieblings sind kaum mehr etwas übrig. Jetzt wurde das Urteil im Prozess um Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrug gesprochen. Warum er trotz mehrjähriger Haftstrafe vorerst nicht ins Gefängnis muss.
Sven Geißelhardt
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Alfons Schuhbeck wurde am Montag zu einer erneuten mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Ob er die Strafe tatsächlich antreten muss?
Alfons Schuhbeck wurde am Montag zu einer erneuten mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Ob er die Strafe tatsächlich antreten muss? © imago/Smith

Einst war er der gefeierte Fonsi vom Platzl, der mit seinem Kochlöffel die gehobene Gastronomie in München prägte wie kaum ein anderer. Society, Stars und Sternchen präsentierten sich gerne an seiner Seite, doch davon geblieben ist Alfons Schuhbeck (76) fast nichts – sein Gourmet-Imperium und damit auch sein Vermächtnis sind endgültig zerstört. Am Montag (14. Juli) wurde der Starkoch in München zu einer erneuten Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt. Die AZ war im Gerichtssaal dabei.

Für Alfons Schuhbeck dürfte es einer der schwersten Gänge seines Lebens gewesen sein. Überpünktlich um 9.29 Uhr betrat er am Vormittag den Sitzungssaal B 173 des Münchner Landgerichts in der Nymphenburger Straße. Der 76-Jährige musste sich wegen Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrugs in mehreren Fällen verantworten. Er wirkte müde und geistig abwesend, sein Blick verharrte starr auf dem Tisch vor ihm. Wie Staatsanwaltschaft, Verteidigung und sogar der Richter betonten, sei Schuhbeck ein gebrochener Mann.

Prozess gegen Alfons Schuhbeck: Sein Imperium ist ihm "über den Kopf gewachsen"

In ihrem abschließenden Plädoyer erklärte die Staatsanwältin, dass Alfons Schuhbeck "sich ein Imperium aufgebaut" habe: "Leider ist ihm dies über den Kopf gewachsen." Die Coronakrise habe mit dem Scheitern seines Unternehmens aber nichts zu tun, wie vor Gericht immer wieder hervorgehoben wurde. Bereits vor 2020 sei Alfons Schuhbeck mit seinen Gesellschaften zahlungsunfähig gewesen – teilweise seit 2017.

Die Subventionen, die er während der Pandemie in Form von Coronahilfen in Anspruch genommen hatte, wurden damit unrechtmäßig bezogen und sollten lediglich verschleiern, dass Schuhbeck nicht mehr zahlungsfähig war. Die Staatsanwältin erklärte hierzu: "Der Angeklagte wusste, dass keine seiner Unternehmen coronabedingt in Schieflage geraten war." Dem gefallenen Starkoch wurde vorgeworfen, aus purem Eigennutz gehandelt zu haben. Die Verbindlichkeiten von Schuhbeck sollen sich laut Gericht auf 27 Millionen Euro belaufen.

Verteidiger von Alfons Schuhbeck: Starkoch wurde "stigmatisiert und vorverurteilt"

Während sich die Staatsanwaltschaft im abschließenden Plädoyer hauptsächlich an die Faktenlage hielt, gingen seine beiden Verteidiger Norbert Scharf und Joachim Eckert mehr auf die Person Alfons Schuhbeck ein und zeichneten das Bild eines "gebrochenen, alten Mannes". Er sei zu Beginn seiner Karriere in München schnell zum "Liebling der Medien" avanciert, doch sein Denkmal habe nach und nach Risse bekommen. "Er wollte den Zerfall nicht wahrhaben", sagten seine Anwälte im abschließenden Plädoyer.

Alfons Schuhbeck mit seinen Verteidigern Joachim Eckert (l.) und Norbert Scharf (r.).
Alfons Schuhbeck mit seinen Verteidigern Joachim Eckert (l.) und Norbert Scharf (r.). © imago/Smith

Alfons Schuhbeck hätte aber nicht aus purem Eigennutz die unrechtmäßigen Subventionszahlungen eingestrichen, wie mehrmals vor Gericht betont wurde, wie seine Verteidiger erklärten: "Es ging um die Verantwortung für seine Mitarbeiter."

Es wird mich für den Rest meines Lebens belasten. Es tut mir leid.

- Alfons Schuhbeck

Bevor das Urteil verkündet wurde, durfte Schuhbeck selbst das Wort ergreifen. Der einstige Liebling der Münchner Society sagte mit überraschend fester Stimme, dass er dankbar für das faire Verfahren sei und zu seinen Fehlern stehe. "Es wird mich für den Rest meines Lebens belasten. Es tut mir leid." Dabei erklärte der gefallene Starkoch, dass er für Wiedergutmachung sorgen wolle.

Urteil gegen Alfons Schuhbeck: Vier Jahre und drei Monate Gefängnis

Um 11.44 Uhr wurde schließlich das abschließende Urteil gegen Alfons Schuhbeck gesprochen. Der 76-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verdonnert. Darin enthalten ist aber auch die Strafe von drei Jahren und zwei Monaten, zu der der Starkoch 2022 im Steuerhinterziehungsprozess verurteilt wurde.

Die enorme Fallhöhe von Alfons Schuhbeck lasse sich dem Richter zufolge nur "erahnen". Der Starkoch habe seine Misere zu lange ignoriert. Zugute komme Schuhbeck allerdings, so der Richter, dass er sich vor Gericht geständig zeigte. Auch seine Einsicht und die Bereitschaft, Verantwortung für seine Taten zu übernehmen und Wiedergutmachung leisten zu wollen, wurden in der Urteilsfindung positiv berücksichtigt.

Trotz Verurteilung und Haftstrafe: Schuhbeck bleibt weiterhin frei

Trotz der verkündeten Haftstrafe bleibt Alfons Schuhbeck vorerst auf freiem Fuß. Wie Anne Leiding, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, erklärte, ist die Unterbringung des Starkochs im Gefängnis gesundheitsbedingt bis zum 15. September ausgesetzt. "Wenn wir jetzt prognostizieren, dass dieses Urteil rechtskräftig wird, dann ist es ein Urteil, dass eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung ausspricht und das wird natürlich weiter vollstreckt."

Anne Leiding, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, spricht mit der Presse über die Causa Alfons Schuhbeck.
Anne Leiding, Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I, spricht mit der Presse über die Causa Alfons Schuhbeck. © Sven Geißelhardt

Ob Schuhbeck am 15. September tatsächlich zurück hinter Gitter muss, ist derzeit fraglich. Wie er im Prozess offenbarte, leidet er an einer schweren Krebserkrankung. Anne Leiding sagte dazu: "Es kommt natürlich sehr auf den Gesundheitszustand des Verurteilten an. Da kann ich noch keine Prognose abgeben. Wir werden das überprüfen." Bereits während der Urteilsverkündung hatte der zuständige Richter jedoch angedeutet, dass Schuhbeck alters- und gesundheitsbedingt "haftempfindlich" sei. Eine weitere Unterbringung im Gefängnis bleibt daher noch abzuwarten.

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