Alfons Schuhbeck bald wieder hinter Gittern? Staatsanwaltschaft klärt Verwirrung auf

Trotz Gefängnisstrafe darf sich Alfons Schuhbeck seit einigen Wochen in München aufhalten und frei bewegen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft ein Update zur Aussetzung seiner Haft gegeben. Muss Schuhbeck bald wieder hinter Gitter?
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Sven Geißelhardt
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Alfons Schuhbeck befindet sich derzeit nicht in Haft. Wann muss er seine Strafe im Gefängnis fortsetzen?
Alfons Schuhbeck befindet sich derzeit nicht in Haft. Wann muss er seine Strafe im Gefängnis fortsetzen? © imago/ Sven Simon
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Eigentlich sollte sich Alfons Schuhbeck (76) aktuell in Haft befinden. Der Starkoch wurde im Oktober 2022 wegen Steuerhinterziehung in Millionenhöhe zu einer mehrjährigen Gefängnisstrafe verurteilt. Im August 2023 trat er diese an, kam jedoch Anfang Mai dieses Jahres wieder frei und wurde immer wieder in der Münchner Innenstadt gesichtet. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass Schuhbeck noch einige Monate auf freiem Fuß bleiben dürfe.

Alfons Schuhbeck: Starkoch muss Haftstrafe vorerst nicht fortsetzen

Alfons Schuhbeck befindet sich, wie die AZ berichtete, aufgrund seines angeschlagenen Gesundheitszustands nicht im Gefängnis. Wie wirkt sich das auf seine weitere Haftstrafe aus? Die Staatsanwaltschaft München I teilt der AZ am Freitag (13. Juni) auf Anfrage mit: "Aufgrund des derzeitigen Gesundheitszustandes des Verurteilten Schuhbeck wird die Haftfähigkeit des Verurteilten unter Einholung eines Sachverständigengutachtens sowie unter Beteiligung der JVA Landsberg am Lech weiter geprüft."

Bis kurz vor Wiesn-Start: Alfons Schuhbeck bleibt weiterhin frei

Eigentlich hätte sich Schuhbeck vergangenen Sonntag (8. Juni) wieder im Gefängnis einfinden müssen. Die Frist für die Haftunterbrechung war ausgelaufen. Doch die Staatsanwaltschaft meldet sich nun mit guten Nachrichten für den verurteilten Koch und richtet der AZ aus: "Die Unterbrechung der Vollstreckung wird daher in jederzeit widerruflicher Weise verlängert bis zum 15.09.2025."

Das bedeutet für den gefallenen Starkoch, dass er wohl bis kurz vor Start des Oktoberfestes 2025 weiterhin in seiner Wohnung am Platzl bleiben darf. Wie die AZ erfahren hat, kümmern sich gute Freunde um Alfons Schuhbeck. Dennoch könnte bald ein weiterer schwerer Gang für ihn anstehen. Am 24. Juni soll eigentlich ein neuer Prozess wegen des Verdachts des Betrugs und der Insolvenzverschleppung gegen ihn starten. Ob er aufgrund seines Gesundheitszustandes tatsächlich stattfinden kann? Aktuell geht die Staatsanwaltschaft noch davon aus, dass die Verhandlung planmäßig starten kann.

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10 Kommentare
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  • muc6 am 13.06.2025 19:20 Uhr / Bewertung:

    Wenn ich Gläubiger von Herrn Schuhbeck wäre, würde ich bei einem seiner Flaniergänge mal eine Taschenpfändung durchsetzen.
    Ich gehe davon aus, dass die geldwerten Vorteile durch mietfreies Wohnen ebenfalls steuerlich korrekt gehandhabt werden.

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  • HanneloreH am 13.06.2025 17:56 Uhr / Bewertung:

    Er wird garantiert keine Zelle mehr von innen sehen „müssen „! Der Fonsi

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  • GscheidhaferlXXL am 12.06.2025 07:19 Uhr / Bewertung:

    Was ich nicht verstehe ist, dass er sich trotz Insolvenz, die Wohnung am Platzl leisten kann und warum er nicht bei seiner Familie in/um Starnberg lebt...

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