Massive Beitragserhöhungen: Wie Sie jetzt noch schnell die Krankenkasse wechseln können
Für viele Versicherte dürfte das neue Jahr Mehrkosten bringen: Trotz eines von der Bundesregierung geschnürten Sparpakets, um die Krankenkassenbeiträge stabil zu halten, haben bereits mehrere Krankenkassen Beitragserhöhungen angekündigt.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wies Kritik gesetzlicher Krankenkassen zurück, sie habe nicht genug dagegen getan. "Wenn die Kassen sagen, dass nur die anderen schuld seien, machen sie es sich zu einfach", sagte die Ministerin der "SZ". "Jeder hat Verantwortung, auch die Kassen."

Sie habe die Finanzlücke geschlossen, sagte Warken. Nun zeige sich im Wettbewerb der Krankenkassen, wie sie jeweils damit umgingen.
Techniker und DAK haben Erhöhungen angekündigt
Große Krankenkassen wie die Techniker Krankenkasse (TK; 12,3 Millionen Versicherte) und die DAK-Gesundheit (5,4 Millionen Versicherte) gaben am Freitag bekannt, ihre Beiträge zum Jahreswechsel zu erhöhen. Auch weitere Kassen kündigten höhere Zusatzbeiträge an. Dem Vergleichsportal Check24 zufolge waren es inklusive betriebsbezogener und regionaler Krankenkassen mehr als 30 (Stand 22. Dezember).
Etwas mehr wollen die Beiträge demnach stabil halten, darunter auch die AOK Bayern – sie ist die einzige aus der AOK Familie, die keine Erhöhung plant.
Die Spanne der Zusatzbeiträge lag laut Check24 vorerst zwischen 2,18 und 4,39 Prozent - verglichen mit der amtlichen Orientierungsmarke für 2026 von 2,9 Prozent.
Knappschaft bisher die einzige, die Beitrag senkt
Laut Check24 ist die Knappschaft bislang die einzige Krankenkasse, die eine Beitragssenkung plant (minus 0,1 Prozent). Die deutschlandweit günstigste Krankenkasse ist demnach die BKK firmus (2,18 Prozent).

Eine Erhöhung des Zusatzbeitrags um einen Prozentpunkt -zum Beispiel von 2,5 auf 3,5 Prozent - macht für Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von 4000 Euro pro Monat rund 20 Euro Mehrbelastung aus, im Jahr also etwa 240 Euro.
Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung
Hebt die eigene Krankenkasse den Beitragssatz an, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht und können in eine günstigere Kasse wechseln - und zwar laut Stiftung Warentest bis zum Ende des Monats, in dem die Krankenkasse erstmals den höheren Beitrag verlangt.
So geht der Wechsel laut Verbraucherzentrale:
1. Aufnahmeantrag bei der Wunschkrankenkasse stellen (meist Onlineformular; aber auch telefonisch oder per E-Mail möglich)
2. Die neue Krankenkasse übernimmt den Wechsel; Sie erhalten eine Mitgliedsbestätigung plus Versicherungskarte
3. Arbeitgeber über Wechsel informieren: Er meldet Sie bei der neuen Krankenkasse per Arbeitgeber-Meldeverfahren an.
Obacht: Nicht nur das Geld entscheidet
Allerdings: Die Zeitschrift "Finanztest" empfiehlt, neben dem finanziellen Vorteil auch Extraleistungen, Service und Erreichbarkeit der Kassen als Auswahl-Faktoren mit einzubeziehen.
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