Urteil für Attentat auf Kölner Politikerin Reker
Düsseldorf - "Er wollte ein Signal gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung setzen", sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza in ihrer Urteilsbegründung. "Er wollte ein Klima der Angst schaffen und die Politik beeinflussen."
Attentäter Frank S. hatte Reker am 17. Oktober 2015, einen Tag vor ihrer Wahl zur Oberbürgermeisterin von Köln, ein großes Jagdmesser in den Hals gerammt. Die 59-Jährige schwebte in akuter Lebensgefahr und lag mehrere Tag im künstlichen Koma. Die Klinge hatte ihre Luftröhre fast vollständig durchtrennt und einen Brustwirbel getroffen.
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Die Bundesanwaltschaft hatte lebenslange Haft, der Verteidiger maximal 15 Jahre gefordert. Bei der Verlesung des Urteils schüttelte Frank S. auf der Anklagebank kurz den Kopf.
Er hatte in den 1990er Jahren in Bonn der rechten Szene angehört und wegen einer Reihe überwiegend rechtsradikal motivierter Gewalttaten bereits drei Jahre im Gefängnis gesessen. Er hatte auch an Neonazi-Aufmärschen für Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß teilgenommen.
Täter wollte Wahlgewinn verhindern
Im Prozess hatte Frank S. das Attentat gestanden, er sagte aber auch, er habe Reker nicht töten wollen. Er habe sie lediglich als Oberbürgermeisterin verhindern wollen, der er eine "linksradikale Esoterik-Politik" vorwarf. Die parteilose Reker war im Wahlkampf von CDU, FDP und Grünen unterstützt worden.
"Er hielt die Bundesregierung nicht für berechtigt, Flüchtlinge ins Land zu lassen", sagte Richterin Havliza. "Seiner Meinung nach beging die Bundesregierung Hochverrat. Er wollte dagegen ein extremes und brutales Zeichen setzen."
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Einem Polizisten zufolge hatte Frank S. auch ein Attentat auf Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) erwogen, aber keine Chance gesehen, an sie heranzukommen. Neben Reker waren in Köln noch vier weitere Menschen durch Messerstiche verletzt worden.
Der psychiatrische Gutachter Prof. Norbert Leygraf hatte dem Angeklagten eine paranoid-narzisstische Persönlichkeitsstörung attestiert. Er sei dennoch voll schuldfähig.
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