Union: Betreuungsgeld-Regelung kann so bleiben

Die Führung der Unionsfraktion rechnet nicht mehr mit großen Veränderungen des Gesetzentwurfes zum umstrittenen schwarz-gelben Betreuungsgeld.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Düsseldorf -  "Der Entwurf ist gut durchdacht", sagte der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer der "Rheinischen Post".

Hartz-IV-Empfänger sollten kein Betreuungsgeld ausgezahlt bekommen, weil alle Transferleistungen auf Hartz IV angerechnet würden. "Wir sollten mit Ausnahmen nicht anfangen, sonst gerät das gesamte System aus den Fugen", sagte Grosse-Brömer.

Kritik an einem "Durchpeitschen" des Gesetzes durch den Bundestag wies der CDU-Politiker zurück. "Gerade weil wir schon so lange darüber diskutieren, sollten wir jetzt endlich mal entscheiden." Grosse-Brömer bezeichnete das Betreuungsgeld als Teil des Vorhabens, die Gesellschaft kinderfreundlicher zu machen. Zur modernen Familienpolitik gehöre die Wahlfreiheit. "Deshalb gibt es sowohl die öffentlich finanzierte Kinderbetreuung und demnächst eine kleine Aufmerksamkeit auch für diejenigen, die sich entscheiden, ihre Kinder in den ersten drei Jahren zu Hause zu erziehen."

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.