Staatsakt für gestorbene Rita Süssmuth am 24. Februar

Die gestorbene frühere Bundestagspräsidentin Süssmuth wird mit einem Trauerstaatsakt geehrt. Jetzt steht das Datum dafür fest.
dpa |
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Der Bundestag richtet am 24. Februar einen Trauerstaatsakt für seine gestorbene frühere Präsidentin Rita Süssmuth aus
Der Bundestag richtet am 24. Februar einen Trauerstaatsakt für seine gestorbene frühere Präsidentin Rita Süssmuth aus © Bernd von Jutrczenka/dpa
Berlin

Der von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier angeordnete Trauerstaatsakt für die gestorbene frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) findet am 24. Februar statt. Zunächst ist ein ökumenischer Gottesdienst in der St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin vorgesehen, wie der Bundestag mitteilte. Daran schließt sich der eigentliche Staatsakt im Plenarsaal des Bundestags an.

Dabei werden Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, Bundeskanzler Friedrich Merz (beide CDU) und auf Wunsch von Süssmuth auch der Journalist und Autor Heribert Prantl Reden halten. Am Staatsakt nehmen den Angaben zufolge Süssmuths Familie, Vertreter aller Verfassungsorgane, Weggefährtinnen und Weggefährten sowie weitere Gäste teil.

Staatsakt soll Lebensleistung von Süssmuth würdigen

Die frühere Bundesministerin für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit sowie Bundestagspräsidentin war am vergangenen Sonntag gestorben. Klöckner nannte sie "eine der prägendsten Politikerinnen und Persönlichkeiten der deutschen Nachkriegsgeschichte". Sie habe Debatten geöffnet und Verantwortung auch zu unbequemen Themen eingefordert, lange bevor sie mehrheitsfähig geworden seien. Den Bundestag habe sie als selbstbewusstes Verfassungsorgan gestärkt. 

"Mit dem Staatsakt wollen wir nun ihre herausragende politische und gesellschaftliche Lebensleistung würdigen und ihr ein bleibendes Andenken setzen", sagte Klöckner weiter.

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