Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

Richter sehen Grundrecht auf Freiheit verletzt. Welche Verbrecher jetzt freigelassen werden müssen.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

Das Bundesverfassungsgericht hat die Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter für verfassungswidrig erklärt. Die geltenden Regelungen verletzen das Grundrecht auf Freiheit, entschied das Gericht in Karlsruhe.

Karlsruhe - Das Gericht ordnete eine Übergangsregelung an. "Hochgefährliche Straftäter dürfen unter engen Voraussetzungen in Sicherungsverwahrung bleiben", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. Andere müssten freigelassen werden. Der Gesetzgeber müsse ein neues Gesamtkonzept zur Sicherungsverwahrung schaffen.

Täter, die über die früher geltende Zehn-Jahres-Frist hinaus in Sicherungsverwahrung sind, dürfen nur unter besonders strengen Voraussetzungen eingesperrt bleiben. In diesen Fällen hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Sicherungsverwahrung für menschenrechtswidrig erklärt.

Die Betroffenen dieser Fallgruppe dürfen nur dann weiter in Sicherungsverwahrung gehalten werden, "wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten" aus konkreten Umständen zu erkennen ist und außerdem eine psychische Störung besteht, sagte Voßkuhle.

Die Gerichte müssen diese Voraussetzungen "unverzüglich" prüfen. Andernfalls müssten die Betroffenen bis Ende dieses Jahres freigelassen werden, so Voßkuhle. Das gilt entsprechend für Straftäter, bei denen die Verwahrung erst nachträglich angeordnet wurde.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.