Seltsame Drohanrufe bei SPD-Mitgliedern

Kritiker der großen Koalition werden von der Nummer des Vorstands angerufen. Partei stellt Anzeige
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Kritiker der großen Koalition werden von der Nummer des Vorstands angerufen. Partei stellt Anzeige

BERLIN Sozialdemokraten, die sich kritisch zur großen Koalition äußern, sind am Telefon bedroht worden – unter der Nummer der Berliner Parteizentrale. Generalsekretärin Andrea Nahles zeigte sich „entsetzt“ und sprach von einem „kriminellen Akt“.

SPD-Sprecher Tobias Dünow bestätigte die Berichte mehrerer Online-Portale, wonach mehrere Juso-Mitglieder Anrufe erhalten hatten – unter einer Telefonnummer des Willy-Brandt-Hauses in Berlin. Einer ist Fabian Verch aus Bruchsal: Als er sich in einer Talkshow gegen Schwarz-Rot geäußert hatte, bekam er einen Anruf von jemanden, der sich als Mitarbeiter von Andrea Nahles vorstellte und ihn aufforderte, schleunigst öffentlich zu machen, dass er seine Meinung geändert habe und nun für die große Koalition stimmen werde. „Du hast doch schließlich noch Ambitionen in der Partei“, soll der Mann gedroht haben.

Verch beschwerte sich per Mail bei Nahles, und die reagierte umgehend: „Lieber Fabian, ich bin entsetzt. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Aufklärung, wie die Person, die dich angerufen hat, dies über eine Nummer des Willy-Brandt-Hauses machen konnte.“ Jemand, der zu solchen Methoden greife, gehöre nicht zur SPD. „Vielmehr ist das meiner Ansicht ein krimineller Versuch, der SPD zu schaden.“
In der SPD-Zentrale wird es für unwahrscheinlich gehalten, dass jemand von außen das Telefonsystems des Parteivorstands gehackt hat. Damit müsse die Nummer, die bei den Anrufern zu sehen war, durch andere technische Manipulationen auf dem Display erschienen sein. Die SPD stellte Strafanzeige gegen Unbekannt, es wird jetzt ermittelt.

Keine juristischen Folgen hat dagegen ein 21-jähriges CDU-Mitglied aus Göttingen zu befürchten, das sich unter falschem Namen bei der SPD als Mitglied angemeldet hatte, um am Entscheid über die große Koalition teilzunehmen. Dem Studenten könne man allenfalls eine – nicht strafbare Lüge – vorwerfen.

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