"Noch nie für Täter so leicht": Alarmierende Zahlen beim Kindesmissbrauch

Sexuelle Gewalt gegen Kinder bleibt in Deutschland auf hohem Niveau, wie ein Lagebild des Bundeskriminalamts zeigt. Experten warnen vor allem vor den vielen verschiedenen Gefahren im Netz.
von  Jörg Ratzsch, dpa
Die Fallzahlen im Kriminalitätsbereich Kindesmissbrauch liegen auf einem unverändert hohen Niveau. (Symbolbild)
Die Fallzahlen im Kriminalitätsbereich Kindesmissbrauch liegen auf einem unverändert hohen Niveau. (Symbolbild) © Annette Riedl/dpa

Sexuelle Übergriffe, Ausbeutung Minderjähriger, Missbrauchsdarstellungen im Netz - die Zahl sexueller Gewalttaten gegen Kinder und Jugendliche liegt in Deutschland weiterhin auf einem besorgniserregend hohem Niveau. Darauf haben Bundesinnenministerium, Bundeskriminalamt und die Missbrauchsbeauftragte des Bundes bei der Präsentation eines jährlichen Lagebildes mit Zahlen und Einblicken in das Thema hingewiesen. 

Die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus warnte mit eindringlichen Worten: "Im Netz explodiert das Risiko sexualisierter Gewalt. Noch nie war es für Täter so leicht, Kinder zu erreichen" und für Kinder und Jugendliche sei das Risiko, Opfer zu werden so hoch wie nie.

Was die Zahlen sagen

In Deutschland bearbeitete die Polizei im vergangenen Jahr laut Polizeilicher Kriminalstatistik (PKS), auf deren Basis das Lagebild erstellt wurde, 16.354 Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern. Pro Ermittlungsfall können auch mehrere Kinder betroffen sein. Die Polizei zählte gut 18.000 Opfer im Zusammenhang mit sexuellem Kindesmissbrauch - ein unverändert hohes Niveau im Vergleich zum Vorjahr (16.375 Fälle, 18.497 Opfer). 

13.365 der Opfer waren Mädchen, 4.720 Jungen. In mehr als der Hälfte der Fälle (57 Prozent) bestand zwischen Opfer und Tatverdächtigem dem Bericht zufolge nachweislich eine Vorbeziehung. Eltern, Geschwister, Gleichaltrige, Trainer, Nachbarn oder andere Bezugspersonen sind häufig Täter.

Registriert wurden 12.368 Tatverdächtige, ein Zuwachs von 3,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Polizei zählte knapp 1.200 Fälle von sexuellem Missbrauch von Jugendlichen im Alter von 14 bis 17. Die Zahl der Tatverdächtigen lag hier bei 1.018.

Was die Zahlen nicht aussagen

Die Zahlen geben nur Auskunft über das sogenannte Hellfeld, also Fälle, die angezeigt und der Polizei bekannt wurden. Sie schwanken entsprechend auch nach Anzeigeverhalten.

Oft werden Taten aus Scham, Angst oder anderen Gründen nicht gemeldet. Schon lange wird darüber diskutiert, wie das sogenannte Dunkelfeld besser ausgeleuchtet werden kann. Die Missbrauchsbeauftragte kündigte dazu eine großangelegte Studie an. Ab dem kommenden Jahr sollen bundesweit Jugendliche in den neunten Klassen nach möglichen Missbrauchserfahrungen befragt werden.

Was die Regierung vorhat

Ein wesentlicher Teil der Taten finde im Internet statt, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) bei der Vorstellung des Lagebildes. Um Täter besser zu finden, sollen Telekommunikationsanbieter deshalb künftig für drei Monate die IP-Adressen von Computern speichern.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die angekündigte Speicherpflicht für IP-Adressen zügig umsetzen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will die angekündigte Speicherpflicht für IP-Adressen zügig umsetzen. © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Die IP-Adresse ist ein Code, der jedem Computer im Netz zugewiesen wird. Ermittler könnten bei einer Speicherung, wenn sie Hinweise auf eine Straftat im Netz bekommen, den Rechner zuordnen und somit den oder die Täter besser ausfindig machen. Union und SPD haben das im Koalitionsvertrag vereinbart. Einen entsprechenden Gesetzentwurf will Dobrindt gemeinsam mit dem Justizministerium nun in den nächsten Wochen aufsetzen, wie er ankündigte.

Was die Ermittler dazu sagen

Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch verspricht sich viel von diesem Schritt. "Das wird unsere Ermittlungserfolge noch einmal deutlich steigern", sagte er. Unter den jetzigen Bedingungen schaffe man es etwa bei 75 Prozent der Hinweise auf einen möglichen Tatverdächtigen zu stoßen, mit der Neuregelung erhofft er sich eine Quote von mehr als 90 Prozent. Es sei überfällig, zur besseren Verfolgung schwerer Straftaten eine befristete Speicherung für IP-Adressen und zugehörige Port-Nummern zu ermöglichen, sagte der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn.

BKA-Präsident Holger Münch erwartet mehr Ermittlungserfolge durch die geplante IP-Adressenspeicherung.
BKA-Präsident Holger Münch erwartet mehr Ermittlungserfolge durch die geplante IP-Adressenspeicherung. © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Worauf die Experten noch hinweisen

Die Missbrauchsbeauftragte Kerstin Claus sieht vor allem mit Blick auf die Gefahren im Internet großen Handlungsbedarf und fordert sogenannte Safe Spaces (sichere Räume) im Netz, zu denen per Altersnachweis nur Kinder und Jugendliche und keine Erwachsenen Zugang haben, damit diese keine Kontakte anbahnen können, wie es etwa über die Chatfunktion in Online-Spielen passieren kann.

"Im digitalen Raum multiplizieren sich die Risiken ins potenziell Unendliche", sagte Claus. Taten würden gefilmt und online geteilt. Hinzu kämen Phänomene wie Cybergrooming (gezieltes Anbahnen sexueller Kontakte durch Erwachsene), Sextortion (sexuelle Erpressung), Livestreaming von Taten oder "Taschengeld-Dating über sogenannte Sugardaddy-Plattformen" - Plattformen, über die für Geld oder Geschenke Treffen mit Minderjährigen angebahnt werden.

Die Missbrauchsbeauftragte des Bundes, Kerstin Claus, fordert in eindringlichen Worten mehr Kinderschutz: "Im Netz explodiert das Risiko sexualisierter Gewalt."
Die Missbrauchsbeauftragte des Bundes, Kerstin Claus, fordert in eindringlichen Worten mehr Kinderschutz: "Im Netz explodiert das Risiko sexualisierter Gewalt." © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

KI-generierte Missbrauchsbilder strafbar

Auch vor Deepfakes warnte die Beauftragte. Dabei handelt es sich um künstlich erstellte oder technisch veränderte Bilder und Videos mit Darstellungen von Kindern und Jugendlichen. In dem Zusammenhang wies Innenminister Dobrindt bei der Pressekonferenz darauf hin, dass auch mit Künstlicher Intelligenz erstellte Missbrauchsdarstellungen von Kindern strafbar seien.

"Das heißt, dass man nicht der Logik anheimfallen kann, nach dem Motto, hier gibt es keine konkreten Opfer, deswegen ist das keine strafbare Handlung. Das Gegenteil ist hier der Fall", sagte der CSU-Politiker. Das werde von den Behörden auch entsprechend verfolgt.

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