Neues Konzept: Berlin kämpft gegen Altersarmut
Berlin - Im Kampf gegen Altersarmut schlägt Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) drei Änderungen bei der gesetzlichen Rente vor: Über eine Zuschussrente sollen Geringverdiener künftig mindestens 850 Euro im Monat bekommen, erklärte die Ministerin am Mittwoch zum Auftakt ihres auf mehrere Monate angelegten „Regierungsdialogs Rente“.
Bessergestellt werden sollen auch die Bezieher von Renten wegen Erwerbsminderung. Weiter ist geplant, bislang starre Hinzuverdienstgrenzen durch eine flexible Kombirente zu ersetzen.
An ihrem Dialog beteiligt die Sozialministerin unter anderen die mitbetroffenen Ressorts der Bundesregierung, Abgeordnete des Bundestags, Renten- und Sozialverbände sowie Arbeitgeber und Gewerkschaften. Die Ministerin gehe offen in die Gespräche, bringe jedoch auch eigene Ideen und Vorschläge ein, hieß es in Regierungskreisen.
Anfang 2012 soll das Gesetzgebungsverfahren für die Reform starten. 2013 sollen die Änderungen in Kraft treten.
Zu den geplanten Renten für Geringverdiener sagte von der Leyen in der „Zeit“: „Wer jahrzehntelang gearbeitet und eingezahlt hat, wer erzogen und gepflegt und dabei zusätzlich privat vorgesorgt hat, der wird eine Rente bekommen, die über der Grundsicherung liegt, nämlich bei 850 Euro im Monat.“ Die Grundsicherung liegt derzeit bei 650 bis 750 Euro monatlich.
Voraussetzung für den geplanten Zuschuss sei eine 45-jährige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung, sagte die Ministerin. Auch müssen 30 Jahre Beiträge an die Rentenkasse gezahlt worden sein. Außerdem ist eine private Zusatzvorsorge über einen Riester-Vertrag oder eine Betriebsrente nötig.
DGB lehnt Hürden für Verbesserungen ab
Wer krank ist und nicht mehr arbeiten kann, wird aktuell so gestellt, als habe er bis 60 gearbeitet. Künftig sollen nach der Vorstellung der Sozialministerin Erwerbsgeminderte langfristig eine Rente bekommen, als hätten sie noch bis 62 weitergearbeitet.
Außerdem gelten aktuell bei vorzeitigem Rentenbezug starre monatliche Hinzuverdienstgrenzen. Wer sie auch nur gering überschreitet, bekommt die Rente gekürzt. Deshalb entschieden sich zu wenige Menschen, zumindest teilweise weiterzuarbeiten, hieß es in Regierungskreisen.
Eine Kombirente soll es deshalb ermöglichen und erleichtern, länger erwerbstätig zu bleiben. Denn Teilzeitarbeit und Rente können künftig nach den Plänen der Ministerin flexibel kombiniert werden. Die Kombirente soll ein Einkommen aus Rente und Hinzuverdienst in der Höhe des zuletzt erzielten Einkommens erlauben. Ab einem Alter von 65 beziehungsweise langfristig 67 Jahren kann auch in Zukunft unbeschränkt hinzuverdient werden.
Der DGB lehnte die Hürden für Verbesserungen bei der Rente ab. „Sollte die Bundesregierung die private Zusatzvorsorge und 45 Versicherungsjahre zur Bedingung für eine Form von Mindestsicherung machen, wäre das Ziel, Altersarmut zu vermeiden, eindeutig verfehlt“, sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach der „Berliner Zeitung“.