Neues Gesetz für Familienpflege
Eine zweijährige Familienpflegezeit und eine bezahlte Auszeit von zehn Tagen sollen Arbeitnehmern die Pflege eines schwer kranken Angehörigen erleichtern. Ein entsprechendes Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf will der Bundestag heute verabschieden.
Berlin - Künftig gibt es damit nicht nur die Möglichkeit, für sechs Monate komplett aus dem Job auszusteigen. Möglich wird auch, eine 24-monatige Pflegezeit mit einer Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden zu nehmen. Zudem sollen Arbeitnehmer bis zu zehn Tage lang bezahlt pausieren können, um kurzfristig die Pflege eines Familienmitglieds zu organisieren.
Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hält den Gesetzesentwurf trotz eingeschränkter Ansprüche für Arbeitnehmer für einen guten Kompromiss. Wenn man eine längere Auszeit für die Pflege von Angehörigen nehme, "dann müssen wir auch berücksichtigen, dass es für kleine Betriebe schwieriger ist", sagte Schwesig am Donnerstag im ARD-"Morgenmagazin". Im Bayerischen Rundfunk nannte sie den Kompromiss "eine gute Balance zwischen den Interessen von Arbeitgebern, die kleine Organisationseinheiten haben, und den Interessen der Familien".
Der Rechtsanspruch auf die bis zu zweijährige teilweise Auszeit hatte ursprünglich für alle Firmen mit mehr als 15 Beschäftigten gelten sollen. Die Grenze wurde aber in letzter Minute auf Druck der Union auf 25 Beschäftigte hochgesetzt.
Neben der Familienpflegezeit wollen die Parlamentarier heute eine milliardenschwere Entlastung der Städte und Gemeinden beschließen. Das Geld, das der Bund über die Umsatzsteuer und durch die Übernahme von Sozialkosten bereitstellt, soll vor allem in den Kita-Ausbau fließen.
Darüber hinaus verabschiedet der Bundestag Erleichterungen für Asylbewerber wie eine Lockerung der sogenannten Residenzpflicht. Verschärft werden hingegen die Regeln für eine strafbefreiende Selbstanzeige von Steuersündern.