Nach Schweizer Votum: Debatte über Manager-Boni

Nach dem Schweizer Votum gegen überzogene Millionenvergütungen für Spitzenmanager fordern auch deutsche Politiker eine Diskussion über Gehaltsgrenzen.
dpa |
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Nach dem Schweizer Votum gegen überzogene Millionenvergütungen für Spitzenmanager fordern auch deutsche Politiker eine Diskussion über Gehaltsgrenzen. "Dass ein DAX-Vorstand 54 mal so viel verdient wie ein Angestellter, ist sachlich durch nichts als Gier zu begründen".

Berlin - Das sagte Linken-Parteichefin Katja Kipping den Zeitungen der "WAZ"-Gruppe (Montag).

Grünen-Finanzpolitiker Gerhard Schick forderte: "Die schwarz-gelbe Koalition in Berlin sollte dieses Signal ernst nehmen. Wir brauchen auch in Deutschland stärkere Regeln gegen Gehaltsexzesse".

In der Union wurde das Schweizer Votum als richtungsweisend bezeichnet. Vize-Fraktionschef Michael Fuchs (CDU) sagte der "Berliner Zeitung" (Montag): "Es ist besser, wenn die Aktionäre entscheiden als wenn sich der Staat einmischt." Die Aktionäre seien Miteigentümer ihres Unternehmens und hätten daher kein Interesse, ihm zu schaden. Es handele sich um ein marktwirtschaftliches Modell. Dies könnte man auch so im deutschen Aktienrecht verankern.

SPD-Fraktionsvize Joachim Poß blieb dagegen skeptisch: "Dass sogar ein Land mit liberaler Wirtschaftstradition so abstimmt, macht deutlich, dass das Klima sich wandelt", sagte er der "Berliner Zeitung". Die SPD sei allerdings weiter dafür, die Vergütung von Vorständen und die steuerliche Absetzbarkeit von deren Gehältern gesetzlich zu begrenzen. "Viele Aktionäre sind renditegetrieben. Das sind Investoren, Hedgefonds, deren Geschäftsmodell von den perversen Boni bestimmt wird", sagte er zur Begründung.

Die Schweizer hatten am Sonntag einem Volksbegehren gegen überzogene Managervergütungen mit großer Mehrheit zugestimmt. Die Initiative zielt darauf ab, Exzesse bei Bonus-Zahlungen, Abfindungen und Gehältern für Manager börsennotierter Unternehmen durch die Stärkung der Aktionärsrechte zu unterbinden. Über die Höhe von Managervergütungen sollen die Aktionäre jährlich entscheiden können.

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