"Merkel hinrichten" - Das ist für Facebook keine Hetze

Ein AZ-Redakteur macht die Probe und meldet dem Netzwerk Facebook zwei Hass-Kommentare, die die Ermordung der Kanzlerin fordern.
von  Timo Lokoschat
Kommentare wie diese sind für Facebook keine Hetze.
Kommentare wie diese sind für Facebook keine Hetze. © Facebook

AZ-Redakteur Timo Lokoschat macht die Probe und meldet Facebook zwei Hass-Kommentare, die die Ermordung der Kanzlerin fordern.

München - Dass Rechte mit Rechtschreibung häufig auf Kriegsfuß stehen, wird bei Facebook besonders deutlich. So ist das auch bei Andreas R., seit 2011 in dem Sozialen Netzwerk angemeldet. Was er meint, wird trotz eigenwilliger Interpunktion und Orthografie deutlich: „Wir müssen die anderen auch in den Arsch treten, vor alem die Medien, SPD, CDU GRÜNE, LINKE. Diese ganzen veräter Schweine. Merkel muss hingerichtet werden.“

Das schreibt Andreas R. am 16. Dezember 2015. Schon am 9. Oktober fordert er: „Angela muss getötet werden.“

Rund einen Monat zuvor, im September 2015, war Facebook-Manager Richard Allan nach Berlin geflogen, um sich die Forderungen von Justizminister Heiko Maas anzuhören: Das US-Unternehmen solle mehr gegen Hetze auf seiner Seite tun, forderte der SPD-Politiker und kündigte eine „Task-Force“ an.

Herausgekommen ist dabei immerhin eine gemeinsame Erklärung: „Die in der Task Force vertretenen Unternehmen setzen sich weiterhin zum Ziel, eine rasche, aber zugleich sorgfältige Prüfung gemeldeter Inhalte unter hinreichender Beachtung der besonderen Bedeutung der Meinungsfreiheit vorzunehmen.“

Nach zwei Stunden gibt es das Ergebnis der Prüfung

Sorgfältige Prüfung? Die AZ machte die Probe aufs Exempel – bei Andreas R.s Mordaufrufen gegen Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Wer ein Posting meldet, muss angeben, warum es nichts auf Facebook zu suchen habe. Zur Auswahl stehen:

  • Es ist unhöflich, vulgär oder enthält Schimpfwörter
  • Es ist eindeutig sexuell
  • Es ist belästigend oder enthält Hassbotschaften
  • Es ist bedrohlich, gewalttätig oder suizidal
  • Etwas anderes

Auf R.s Kommentar treffen zwei Punkte zu: Er enthält eindeutig „Hassbotschaften“ und ist obendrein bedrohlich.

Lesen Sie hier: Kölner Mob-Attacken - Polizei unter Druck, Merkel empört

Macht man sein Kreuz bei Hass, kann noch ausgewählt werden, wem der Hass gilt:

  • Einer Rasse oder Volksgruppe
  • Einer religiösen Gruppe
  • Einem Geschlecht oder einer sexuellen Neigung
  • Behinderten oder kranken Personen
  • Einer Einzelperson

Anschließend können die Angaben per Mausklick an Facebook „zur Überprüfung“ gesendet werden.

Im Falle der zwei Hass- und Gewalt-Beiträge geht diese überraschend schnell. Gerade einmal zwei Stunden später, am Donnerstag um 12.56 Uhr und um 13 Uhr, gibt es eine Rückmeldung des Konzerns.

Aber anders als erwartet: „Vielen Dank, dass du dir die Zeit genommen hast, einen möglichen Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards zu melden“, heißt es in dem standardisierten Schreiben, das im Postfach landet. Und weiter: „Wir haben den Beitrag überprüft und festgestellt, dass er nicht gegen unsere Gemeinschaftsstandards verstößt.

Lesen Sie hier: AZ-Kommentar: Ehrliche Analysen, bitte

Ein zweifacher Mordaufruf gegen die deutsche Bundeskanzlerin ist mit den Standards des Unternehmens vereinbar? Als wir diese Erfahrung auf Facebook und Twitter teilen, melden sich etliche Leser, die ebenfalls Hass-Beiträge (gegen Politiker und Privatpersonen) gemeldet und dabei eine ganz ähnliche Erfahrung gemacht haben. Facebook prüft und kommt fast immer zu dem selben Ergebnis: halb so wild.

Die „Task-Force“ mit dem deutschen Justizministerium hat offenbar wenig gebracht, die Prüfungsfunktion des Netzwerks wirkt wie ein Alibi.

Es gibt jedoch eine bedeutende Ausnahme, von der zahlreiche User berichten: Werden Beiträge gemeldet, die „eindeutig sexuell“ seien, greift die amerikanische Firma umgehend durch, sperrt oder löscht sogar ganze Accounts.

Fazit: Kanzlerin hinrichten lassen wollen? Geht. Brüste zeigen? Geht zu weit.

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