Mehrwertsteuer willkommen in Absurdistan

Die FDP will den ermäßigten Hotel-Satz wieder abschaffen. Wann kommt die große Reform?
oss |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

BERLIN Kein anderes Projekt stand so für den schwarz-gelben Fehlstart wie die Senkung der Mehrwertsteuer für das Hotelgewerbe. Nun will die FDP ihr Wahlgeschenk wieder zurücknehmen und den ermäßigten Satz für die Hotellerie wieder abschaffen. „Mit Ausnahme von Grundnahrungsmitteln und Kultur sollen nun alle ermäßigten Sätze hinterfragt werden”, sagte FDP-Generalsekretär Christian Lindner.
Die Koalition hat sich eine umfassende Reform der umstrittenen reduzierten Mehrwertsteuer-Sätze auf die Fahne geschrieben. Spätestens zu Beginn des Jahres 2013 sollte das Ergebnis der Reform wirksam werden. Passiert ist bisher aber noch nichts. Ein für Mittwoch angesetztes Gespräch fand nicht statt, da die Abgeordneten sich die Befragung von Karl-Theodor zu Guttenberg im Bundestag nicht entgehen lassen wollten. Einen Folgetermin gibt es bisher noch nicht.
Dabei wäre eine Reform dringend notwendig. Die „Wirtschaftsweisen” fordern sie, der Bundesrechnungshof hat sie im vergangenen Jahr angemahnt. Tatsächlich lässt sich auch kaum mehr erklären, warum manche Produkte nur mit sieben Prozent, andere hingegen mit 19 Prozent besteuert werden. Der eigentliche Ansatz bei der Einführung des 7-Prozent-Satzes 1968, Lebensmittel und kulturelle Angebote auch für Geringverdiener erschwinglich zu machen, ist längst ad absurdum geführt.

Selbst Kartoffeln sind vor der Steuer nicht gleich


Windeln werden mit 19 Prozent besteuert, Luxusgüter wie Trüffel, Krabben und Garnelen dagegen mit 7 Prozent. Hummer und Langusten wiederum belegt der Fiskus mit 19 Prozent.
Absurde Unterschiede auch im Gewürzregal. Gelten für Marjoran und Basilikum noch der niedrige Satz, ist für Würzmischungen der Regelsatz fällig. Nicht einmal die Kartoffel ist vor dem Steuergesetz gleich. Pflanz- und Frühkartoffeln werden mit 7 Prozent besteuert, Süßkartoffeln mit 19 Prozent.
Die Ungleichbehandlung von Kulturgütern ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Bücher: sieben Prozent, Hörbücher: 19 Prozent. Und was sich der Gesetzgeber beim Adventskranz wohl gedacht haben mag? Wird der aus Frischmaterial geflochten, sind sieben Prozent fällig, bei Trockenmaterial 19 Prozent. Die wenig hilfreiche Erklärung im Gesetz: „Trockenmoos wird durch Anfeuchten nicht wieder zu frischem Moos.” Noch Fragen?

 

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.