Mehr als 200 Abgeordnete für neue Organspende-Regeln

Wie können mehr lebensrettende Spenderorgane wie Nieren und Lebern organisiert werden? Im Bundestag wird eine Initiative dazu konkreter.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ als Quelle bevorzugen
Wie kann es zu mehr Organspenden kommen? (Symbolbild)
Wie kann es zu mehr Organspenden kommen? (Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa
Berlin

Im Ringen um mehr Organspenden unterstützen mehr als 200 Bundestagsabgeordnete einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung. Der Grünen-Gesundheitspolitiker Armin Grau als Mit-Initiator sprach von einem starken Signal, insbesondere für die mehr als 8.000 Menschen auf der Warteliste. Mit der Widerspruchslösung werde sich die Chance auf ein Spenderorgan für viele Menschen erhöhen.

Den Gesetzentwurf, der jetzt beim Bundestag eingereicht wurde, haben 245 Abgeordnete unterzeichnet – insgesamt gibt es 630 Abgeordnete. Die Initiative der Gruppe, der Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linken angehören, zielt auf eine grundlegende Regeländerung: Erwachsene sollen automatisch als Spender nach dem Tod gelten, außer sie haben vorher aktiv widersprochen. Bisher ist für Organ-Entnahmen eine ausdrückliche Zustimmung nötig.

Kein Zwang zur Organspende

Die CDU-Abgeordnete und Mit-Initiatorin Gitta Connemann sagte dem "Stern", die Widerspruchsregelung zwinge niemanden zur Organspende. "Aber sie fordert uns auf, eine Entscheidung zu treffen. Ja oder Nein. Spenden oder widersprechen. Klarer geht es nicht." Zu dem Gesetzentwurf sollen nach der Sommerpause konkrete parlamentarische Beratungen beginnen.

Der Bundestag hatte Ende Juni bereits in einer allgemeinen Aussprache über neue Wege für mehr Organspenden debattiert. Damals warb die Gruppe schon für eine Widerspruchsregelung. Formiert hat sich allerdings auch eine zweite fraktionsübergreifende Abgeordnetengruppe, die dies strikt ablehnt. Sie strebt bessere Aufklärung und eine leichtere Dokumentation des eigenen Willens an. Ein erster Anlauf für eine Widerspruchsregelung war 2020 gescheitert.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.