Maut wohl nur für Bundesfernstraßen

Verkehrsminister Dobrindt sichert seinen mit Spannung erwarteten Gesetzentwurf zur Pkw-Maut mit einem Gutachten ab. Das bescheinigt EU-Verträglichkeit - bezieht sich aber nur auf bestimmte Straßen.
dpa |
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Berlin - Bei der Pkw-Maut zeichnet sich eine Vignette nur für Autobahnen und Bundesstraßen ab. Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) ließ für seinen angekündigten Gesetzentwurf eine Maut "für die Nutzung des deutschen Bundesfernstraßennetzes" prüfen.

Dem Gutachten des Rechtswissenschaftlers Christian Hillgruber für das Ministerium zufolge ist dies "mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar". Ursprünglich hatte Dobrindt eine Mautpflicht für das gesamte deutsche Straßennetz vorgesehen. Daran war Kritik vor allem aus Grenzregionen laut geworden. Seinen Entwurf will Dobrindt in dieser Woche vorlegen.

Der Bonner Gutachter kommt zu dem Fazit: "Die vorgesehene Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Nutzung des deutschen Bundesfernstraßennetzes stellt - auch in der Kombination mit entsprechenden Freigrenzen bei der Kfz-Steuer - weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Diskriminierung von Unionsbürgern aus Gründen der Staatsangehörigkeit dar." Zuerst hatte die "Bild" (Montag) darüber berichtet.

Dobrindt hatte bereits am vergangenen Freitag signalisiert, dass es ihm vor allem um die großen Transitstrecken gehe und der Grenzverkehr nicht gestört werden solle. Seine im Juli vorgestellten Eckpunkte für eine Vignettenpflicht auf allen Straßen waren vor allem in den großen CDU-Landesverbänden Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auf Kritik gestoßen. Befürchtet werden bei einer Maut auch auf kleinen Straßen negative Folgen für Wirtschaft und Tourismus in grenznahen Regionen. Eine Beschränkung auf Autobahnen und Bundesstraßen brächte aber neue Schwierigkeiten - etwa weniger Einnahmen und Ausweichverkehr auf mautfreie Straßen.

Union und SPD haben die Einführung der Pkw-Maut auf Drängen der CSU im Koalitionsvertrag vereinbart. Bedingungen sind, dass dadurch kein inländischer Autobesitzer zusätzlich belastet wird. Die Regelung darf Ausländer zudem gemäß EU-Recht nicht benachteiligen. Deswegen müssen alle Autobesitzer Maut zahlen. Inländer sollen aber über geringere Kfz-Steuerzahlungen dafür voll wieder entlastet werden.

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