Klage gegen S21-Volksabstimmung

Die CDU-Fraktion in Baden-Württemberg prüft eine Klage gegen die von Grünen und SPD angekündigte Volksabstimmung zum Bahnprojekt Stuttgart 21.
dpa |
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Die CDU-Fraktion in Baden-Württemberg prüft eine Klage gegen die von Grünen und SPD angekündigte Volksabstimmung zum Bahnprojekt Stuttgart 21.

Stuttgart - "Es liegen hier klare Hinweise auf Verfassungsverstöße vor", sagte Landtagsfraktionschef Peter Hauk den "Stuttgarter Nachrichten" zur Begründung. Der Staat sei zur Rechtstreue verpflichtet. Das gelte auch bei den Finanzierungsverträgen, die das Land 2009 zu Stuttgart 21 unterzeichnet habe, sagte Hauk.

Grüne und SPD haben sich nach eigenen Angaben in ihrer Koalitionsvereinbarung auf eine Volksabstimmung im Oktober verständigt. Der Koalitionsvertrag wird an diesem Mittwoch vorgestellt.

Für den Stuttgarter Rechtsexperten Klaus Peter Dolde ist die Volksabstimmung über die Mitfinanzierung des Landes an Stuttgart 21 "nicht möglich", weil dies eine unzulässige Abstimmung über den Haushaltsplan des Landes darstellen würde, erklärte er in der Zeitung. Auch Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof hält eine solche Abstimmung für rechtlich nicht bindend.

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