Kein Rechtsanspruch auf schnelles Internet?

CDU-Vize Strobl hatte mit diesem Vorschlag Aufsehen erregt: Alle Menschen und Unternehmen in Deutschland sollen schnell genug im Internet surfen oder sonst klagen können. Daraus wird wohl nichts.
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Der Vorschlag vom Internet für alle von Thomas Strobl (CDU) scheint zu scheitern.
dpa Der Vorschlag vom Internet für alle von Thomas Strobl (CDU) scheint zu scheitern.

Berlin/Karlsruhe - Der Vorschlag des CDU-Vorstands zu einem Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang wird beim Parteitag nächste Woche in Karlsruhe voraussichtlich abgelehnt. Die Antragskommission der Christdemokraten empfiehlt auf Antrag des Kreisverbandes Fulda, den entsprechenden Passus in dem Antrag "Arbeit der Zukunft - Zukunft der Arbeit" zu streichen. Das geht aus dem Antragsbuch für den Kongress hervor (Seite 345).

Die ursprüngliche Formulierung, die eine Kommission unter Leitung von CDU-Vize Thomas Strobl im Sommer präsentiert hatte, lautet: "Wir werden einen Rechtsanspruch auf einen schnellen Internetzugang einführen, um gleichwertige Lebensverhältnisse zu gewährleisten." Die Antragskommission schlägt nun diesen Satz vor: "Wir wollen auch beim Zugang zu schnellem Internet gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland gewährleisten."

 

Entscheidung der CDU zu Vorschlag beim Bundesparteitag

 

Strobl sagte der Deutschen Presse-Agentur in Karlsruhe am Dienstag: "Jetzt schauen wir einmal, was beim Bundesparteitag herauskommt. Entscheiden werden die Delegierten und nicht die Antragskommission." Der Rechtsanspruch auf einen Internetzugang sei formuliert worden, um Dynamik in die Diskussion zu bringen. Manchmal müsse man eben auch provozieren. Ihm sei wichtig, dass die CDU beim Thema Digitalisierung Avantgarde bleibe.

Würde der Ursprungsvorschlag umgesetzt, hätten alle Menschen und Unternehmen in Deutschland das Recht auf einen Internetanschluss mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Megabit pro Sekunde. Dieses Tempo wollen CDU, CSU und SPD bis 2018 in ganz Deutschland erreichen. Bei einem Rechtsanspruch könnten Verbraucher klagen, wenn sie nicht schnell genug surfen können.

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