Jetzt doch: Ehrensold für Wulff

Sein früheres Amt hat entschieden: Der Ex-Bundespräsident bekommt 200.000 pro Jahr – bis an sein Lebensende  
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Sein früheres Amt hat entschieden: Der Ex-Bundespräsident bekommt 200.000 pro Jahr – bis an sein Lebensende

 

BERLIN Jetzt also doch: Der zurückgetretene Bundespräsident Christian Wulff bekommt bis ans Lebensende seinen Ehrensold ausgezahlt. Das entschied gestern das Bundespräsidialamt – trotz juristischer Bedenken. Ob der Haushaltausschuss noch ein Veto einlegen kann, ist strittig.

Er war der Amtsinhaber mit der kürzesten Amtszeit: Für die 598 Tage in Schloss Bellevue bekommt Wulff nun Millionen. Bis ans Lebensende wird ihm ab sofort sein Ehrensold von jährlich 199.000 Euro ausgezahlt. Der 52 Jahre alte CDU-Politiker hat laut Statistik noch eine Lebenserwartung von 30 Jahren: macht also insgesamt rund sechs Millionen Euro. Bei 2,0 Prozent Zinsen auf 30 Jahre wären das 4,5 Millionen Euro, die ein Normalsterblicher zusammensparen und dann anlegen müsste.

Ein Durchschnittsverdiener müsste dafür 603 Jahre in die Rentenversicherung einzahlen, ein Top-Verdiener gut 300 Jahre. Wulff hätte in den 22 Jahren seiner beruflichen Tätigkeit (1990 bis 2012) jeden Monat 12.208 Euro zurücklegen müssen, um bei drei Prozent Zinsen solch eine Rente ab 52 zu erhalten.

Zusätzlich bekommt Wulff aus Steuerzahlergeld noch ein Büro, Sekretär, Dienstwagen und Personenschutz, ebenfalls bis ans Lebensende. Das macht weitere 200.000 Euro pro Jahr, so die Schätzungen von Haushältern. Allerdings werden ihm die Ansprüche aus seiner Zeit in Hannover angerechnet: Er bekommt also nicht noch extra die Ministerpräsidenten-Rente. Diese Entscheidung hat nun das Bundespräsidialamt gefällt.

Es teilte gestern mit: „Das Amt ist nach Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen für den Ehrensold erfüllt sind. Christian Wulff ist aus politischen Gründen aus dem Amt ausgeschieden. Es waren objektive Umstände für eine erhebliche und dauerhafte Beeinträchtigung der Amtsausübung gegeben.“

Der Knackpunkt sind die „politischen Gründe“: Einem Staatsoberhaupt stehen die Bezüge nur zu, wenn es aus „politischen oder gesundheitlichen Gründen“ zurücktritt, nicht aber bei „persönlichen Gründen“.

Zahlreiche Staatsrechtler, darunter Hans-Herbert von Arnim, hatten zuvor argumentiert, dass es bei Wulff aber persönliche Gründe gewesen seien – was man auch daran sehe, dass die Vorfälle eben nichts mit dem Amt des Bundespräsident zu tun hätten, sondern aus Wulffs Zeit in Hannover zurückdatieren.

Spannend ist auch, wer genau diese Entscheidung pro Ehrensold getroffen hat. Chef des Bundespräsidialamtes ist Lothar Hagebölling, ein alter Vertrauter von Wulff, den dieser aus Hannover mitgebracht hatte. Er habe sich für befangen erklärt und deswegen seinen Stellvertreter unterschreiben lassen, hieß es gestern in schwarz-gelben Reihen. Wer aber die Grundsatzlinie vorgegeben hat, blieb offen. „Das Amt“, sagt das Amt.

Ob der Haushaltsausschuss des Bundestags noch zustimmen muss, ist ebenfalls unter Juristen umstritten. Mehrere seiner Mitglieder, auch von Union und FDP, hatten den Ehrensold eigentlich an Bedingungen knüpfen wollen: etwa, dass er erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt wird. Oder, dass das Geld nur fließt, wenn die Ermittlungen ergeben, dass Wulff strafrechtlich nichts vorzuwerfen ist. Nun ist anders entschieden worden – vorläufig. 

 

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