Hamburg reicht Verfassungsklage gegen Betreuungsgeld ein

Der Hamburger Senat hat beim Bundesverfassungsgericht eine Klage gegen das Gesetz zum Betreuungsgeld eingereicht.
dpa |
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Hamburg - "Dem Bund fehlt es an der notwendigen Gesetzgebungskompetenz. Eine bundeseinheitliche Regelung ist nicht erforderlich", sagte Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD).

Das Vorhaben sei auch aus gleichstellungspolitischer Sicht falsch. "Es hält Frauen davon ab, nach der Geburt eines Kindes wieder ins Berufsleben einzusteigen." Nach Angaben der Prozessbevollmächtigten ist es völlig offen, wie lange sich das Verfahren hinziehen kann.

Bundespräsident Joachim Gauck hatte das Gesetz am vergangenen Freitag unterschrieben. Das vor allem von der CSU forcierte Betreuungsgeldgesetz, das am 1. August in Kraft treten soll, war auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition lange umstritten. Eltern, die für ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr keinen Kita-Platz oder eine staatlich bezahlte Tagesmutter in Anspruch nehmen, sollen ein monatliches Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro, später 150 Euro erhalten.

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