Gewerkschaftsbeitrag soll steuerlich bessergestellt werden

Union und SPD wollen die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft attraktiver machen - durch eine Änderung in der Steuererklärung.
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Eine neue Steuerregelung soll die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft attraktiver machen. (Illustration)
Eine neue Steuerregelung soll die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft attraktiver machen. (Illustration) © Thomas Banneyer/dpa
Berlin

Gewerkschaftsmitglieder sollen ihre Beiträge steuerlich künftig besser geltend machen können. Darauf haben sich nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur Union und SPD geeinigt. Künftig sollen Gewerkschaftsbeiträge demnach zusätzlich zum Arbeitnehmer-Pauschbetrag als Werbungskosten geltend gemacht werden können - damit wirken sie sich immer steuermindernd aus und nicht nur, wenn man den Pauschbetrag übersteigt. 

"Das entlastet Gewerkschaftsmitglieder und stärkt die Gewerkschaften und die Mitbestimmung in unserem Land", erklärte die SPD-Finanzpolitikerin Frauke Heiligenstadt. Die Koalition hofft, dass die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft dadurch attraktiver wird. Die Neuregelung soll noch in dieser Woche mit dem Steueränderungsgesetz 2025 im Bundestag beschlossen werden.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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