Gericht: Kein Bundestagsausweis wegen Russland-Kontakten

Die Bundestagsverwaltung hat Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Abgeordneten-Mitarbeiters. Er bekommt keinen Hausausweis - und zieht vor Gericht. Das bestätigt die Zweifel.
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Nach einer Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg steht einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten kein eigener Parlamentsausweis zu. (Sxmbolbild)
Nach einer Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg steht einem Mitarbeiter eines AfD-Abgeordneten kein eigener Parlamentsausweis zu. (Sxmbolbild) © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa
Berlin

Die Bundestagsverwaltung hat einem Mitarbeiter eines Abgeordneten zu Recht wegen Kontakten zu russischen staatlichen Stellen einen Hausausweis verweigert. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg im Eilverfahren entschieden (OVG). Betroffen ist der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Ulrich Oehme, wie dieser bestätigte.

Er sei enttäuscht, dass die von ihm und seinem Anwalt vorgebrachten Argumente vor Gericht beiseite gewischt worden seien, sagte Oehme der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage. "Mir kommt es so vor, als wäre dieses Urteil politisch", sagte er. "Wir werden auf jeden in das Hauptverfahren eintreten." Er habe sich nichts zuschulden kommen lassen.

Vom Abgeordneten zum Mitarbeiter

Oehme war in den Jahren 2017 bis 2021 selbst Mitglied des Bundestags. Nach eigenen Worten kam er dann nicht mehr über die sächsische Landesliste ins Parlament, da die AfD viele Direktmandate gewonnen hatte. Danach wurde er Mitarbeiter des Abgeordneten Edgar Naujok. In dem Zusammenhang wurde ihm die Ausstellung eines personalisierten Hausausweises verweigert.

Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts durfte die Bundestagsverwaltung davon ausgehen, dass der Mann ein Risiko für die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Deutschen Bundestags darstellt. Dem Betroffenen bleibt damit nach Gerichtsangaben grundsätzlich der Zutritt zu den Bereichen verwehrt, die nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind. 

Er habe nicht überzeugend dargelegt, dass er die nötige Zuverlässigkeit besitze, argumentierte das OVG. Der Beschluss ist unanfechtbar. Die Richter bestätigten damit eine Entscheidung der Vorinstanz, des Berliner Verwaltungsgerichts. 

Weitere Klagen bei Verwaltungsgericht 

In der Hauptsache wird der Fall aber noch geprüft werden. Dem Gericht liegen nach Justizangaben zwei weitere Klagen vor von Mitarbeitern von AfD-Abgeordneten, denen ebenfalls ein personalisierter Bundestagsausweis verwehrt wurde. 

Nach der Hausordnung des Bundestags sowie den Zugangs- und Verhaltensregeln müssen sich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Abgeordneten einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterziehen, bevor ihnen so ein Ausweis ausgestellt wird.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

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