Entwurf: 60 Milliarden Infrastruktur-Kredite für Kommunen

Milliardenkredite sollen die Sanierung von Straßen, Brücken oder Kitas möglich machen. Das Finanzministerium schlägt vor, wo wie viel Geld ankommen soll.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Mit Milliardenkrediten soll die Infrastruktur saniert werden. (Illustration)
Mit Milliardenkrediten soll die Infrastruktur saniert werden. (Illustration) © Jan Woitas/dpa
Berlin

Ein Großteil der den Ländern versprochenen Milliardenkredite zur Instandsetzung der Infrastruktur soll nach dem Willen des Finanzministeriums unmittelbar in den Kommunen eingesetzt werden. In einem der Deutschen Presse-Agentur vorliegenden Gesetzentwurf schlägt das Ministerium vor, dass mindestens 60 Prozent direkt in die Infrastruktur von Städten und Gemeinden fließen. Den genauen Anteil sollen die Länder selbst festlegen - und dabei die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen besonders berücksichtigen. 

Der Entwurf wird aktuell in der Bundesregierung debattiert und ist noch nicht von Kabinett, Bundestag oder Bundesrat beschlossen. Es sind also noch Änderungen möglich. 

NRW bekommt am meisten

Die Bundesländer hatten sich zuvor bereits verständigt, die vom Bund versprochenen 100 Milliarden Euro nach dem Königsteiner Schlüssel untereinander aufzuteilen. Was das bedeutet, steht ebenfalls im Gesetzentwurf: Demnach würde Nordrhein-Westfalen mit rund 21,1 Milliarden das meiste Geld bekommen, gefolgt von Bayern mit 15,8 Milliarden und Baden-Württemberg mit gerundet 13,3 Milliarden. Bremen bekäme knapp unter einer Milliarde Euro.

Die Mittel sollen unter anderem für Investitionen in Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Krankenhäuser, Energie- und Wärmenetze und Kitas genutzt werden. Sie sind Teil des von der neuen Bundesregierung geplanten, schuldenfinanzierten Sondertopfes von insgesamt 500 Milliarden Euro. Während die Kredite beim Bund nach strengen Regeln nur für zusätzliche Investitionen über den normalen Haushalt hinaus eingesetzt werden dürfen, sind für Länder und Kommunen weniger strenge Vorgaben vorgesehen.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.