Entschärft: Demonstrieren wird wieder einfacher

Auf die Straße gehen und seine meinung kundgeben. Das war in Bayern in den vergangenen Jahren mit einigen Auflagen verbunden. Doch jetzt die Neurung: Der Landtag verabschiedet ein deutlich entschärftes Versammlungsgesetz.
von  Abendzeitung
Rund 3400 Polizisten werden an diesem Wochenende (4. bis 6. Februar) wegen der 47. Münchner Sicherheitskonferenz im Einsatz sein.
Rund 3400 Polizisten werden an diesem Wochenende (4. bis 6. Februar) wegen der 47. Münchner Sicherheitskonferenz im Einsatz sein. © Mike Schmalz

MÜNCHEN - Auf die Straße gehen und seine meinung kundgeben. Das war in Bayern in den vergangenen Jahren mit einigen Auflagen verbunden. Doch jetzt die Neurung: Der Landtag verabschiedet ein deutlich entschärftes Versammlungsgesetz.

Die CSU wollte Härte demonstrieren, als sie 2008 mit einem verschärften Versammlungsgesetz gegen rechtsradikale Aufmärsche anging. Doch die brutalen Auflagen und happigen Geldstrafen verprellten auch den bravsten Demonstranten. Am Mittwoch zog der Landtag dem einstigen CSU-Alleingang die Giftzähne und beschloss ein entschärftes Gesetz, das am 1. Juli in Kraft tritt.

Schon die FDP hatte im Koalitionsvertrag eine Lockerung durchgesetzt. 2009 kippte auch noch das Bundesverfassungsgericht den bayerischen Sonderweg und ermahnte die Staatsregierung, das Gesetz dürfe die Bürger nicht einschüchtern. Es erklärte das Gesetz in Teilen für verfassungswidrig und hob wesentliche Passagen per Eilentscheidung gleich selbst auf – was äußerst selten vorkommt. Die CSU musste zurückrudern.

Demonstrieren in Bayern wird nun wieder einfacher – in Teilen ist das neue Landesgesetz sogar liberaler als das Bundesversammlungsgesetz. Versammlungen müssen nicht mehr 72 Stunden, sondern nur noch 48 Stunden vorher angemeldet werden. Die von Karlsruhe vor allem monierten Bußgelder für den Veranstalter wurden gestrichen. Er ist nicht mehr verantwortlich, dass die Demo friedlich bleibt. Die Polizei darf nicht mehr heimlich filmen. Und auch keine Übersichtsaufnahmen machen, wenn kein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliegt.

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