Eilantrag zu Beherbergungsverboten in Karlsruhe eingegangen

Das Beherbergungsverbot beschäftigt nun auch das Bundesverfassungsgericht. Ein Eilantrag richtet sich gegen die Regelung in Schleswig-Holstein. Derweil kippt ein weiteres Bundesland das Verbot.
| dpa
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Zimmerschlüssel an einer Hotelrezeption.
Zimmerschlüssel an einer Hotelrezeption. © Sven Hoppe/dpa
Karlsruhe

Die umstrittenen Beherbergungsverbote in der Corona-Krise werden zum Fall für das Bundesverfassungsgericht. Kläger aus Tübingen hätten einen Eilantrag gegen die in Schleswig-Holstein geltenden Vorschriften eingereicht, sagte ein Gerichtssprecher in Karlsruhe.

Wie schnell die Verfassungsrichter darüber entscheiden werden, ist noch nicht absehbar. Im Landkreis Tübingen treten im Moment viele neue Corona-Fälle auf. Ein wichtiger Grenzwert ist überschritten, damit zählt Tübingen zu den deutschen Risikogebieten. In Schleswig-Holstein dürfen Feriengäste aus solche Regionen nur aufgenommen werden, wenn sie einen frischen negativen Corona-Test vorweisen können.

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hatte das Beherbergungsverbot vergangenen Donnerstag im Eilverfahren bestätigt. Im Fall dort ging es um eine Familie aus Nordrhein-Westfalen, die auf Sylt Urlaub machen wollte. Nach Auskunft des Bundesverfassungsgerichts berufen sich die Tübinger Kläger auf diese Entscheidung. Auch die Urlauberfamilie aus NRW hatte am Freitagabend in Karlsruhe Eilantrag eingereicht, diesen aber zwischenzeitlich wieder zurückgezogen, wie der Gerichtssprecher sagte.

Hessen hat das Beherbergungsverbot derweil wieder abgeschafft. Es habe sich nicht als zielführend erwiesen, sagte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Montag zur Begründung. Beherbergungsverbote gab und gibt es nicht bundesweit. Die Verwaltungsgerichte haben dazu unterschiedlich geurteilt. In Baden-Württemberg und Niedersachsen zum Beispiel wurden die Verbote inzwischen in Eilverfahren gekippt. In anderen Bundesländern halten die Landesregierungen von sich aus nicht mehr daran fest.

© dpa-infocom, dpa:201019-99-997290/3

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