Doch kein "Steiger Award" für Erdogan

Der Veranstalter verwies dabei auf die Abwesenheit des Politikers, der am Samstagabend nicht an der Bochumer Preisverleihung teilgenommen hatte.
dpa |
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Bochum - Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan ist nun doch nicht mit dem "Steiger Award" geehrt worden. Der Veranstalter verwies dabei auf die Abwesenheit des Politikers, der am Samstagabend nicht an der Bochumer Preisverleihung teilgenommen hatte.

Erdogan hatte die kurzfristige Absage seines geplanten Deutschland-Besuchs mit dem Absturz eines türkischen Militärhubschraubers am Freitag in Afghanistan begründet.

Erdogan hatte den "Steiger Award" - eine Auszeichnung für Menschlichkeit und Toleranz - in der Kategorie "Europa" stellvertretend für das türkische Volk erhalten sollen. Für die Laudatio war Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) vorgesehen. Die Kategorie wurde nach der Absage Erdogans aus dem Programm für die diesjährige Preisvergabe gestrichen. Der ebenfalls für einen der Preise vorgesehene Musiker Lou Reed hatte seine Absage mit gesundheitlichen Problemen begründet.

In der Kategorie "Toleranz" ging die Auszeichnung an den ehemaligen Bundespräsidenten Horst Köhler. Königin Silvia von Schweden wurde in der Kategorie "Charity" für ihr soziales Engagement ausgezeichnet. Insgesamt wurde der Preis in neun verschiedenen Kategorien vergeben.

Geehrt wurden auch Designer Wolfgang Joop, Journalisten Peter Kloeppel, die Musiker Steven Sloane und Tim Bendzko sowie die Schauspieler Hannes Jaenicke und Christine Neubauer. Der nicht dotierte Preis ist nach der traditionellen Aufsichtsperson im Bergbau, dem Steiger, benannt.

Am Nachmittag hatten in Bochum 22 000 Menschen gegen Erdogan und seine Politik demonstriert, wie die Polizei mitteilte. "Wir fühlen uns nicht von Erdogan repräsentiert. Er ist ein lupenreiner Antidemokrat, der keinen Preis für Humanismus und Geradlinigkeit bekommen darf", sagte der Generalsekretär der Alevitischen Gemeinde, Ali Dogan. Die Begründung für die Absage Erdogans sei für ihn eine "Schutzbehauptung".

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