Dobrindt: Bundespolizei hält Grenzkontrollen länger durch

Die verschärften Grenzkontrollen sorgen für Diskussionen. Schafft das die Bundespolizei länger als einige Wochen? Der Bundesinnenminister gibt sich zumindest zuversichtlich.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die verschärften Grenzkontrollen verteidigt.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die verschärften Grenzkontrollen verteidigt. © Katharina Kausche/dpa
Berlin

Die Bundespolizei kann die verstärkten Grenzkontrollen nach Worten von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) noch länger stemmen. "Der Bundespolizeipräsident hat heute noch mal bestätigt: Die Bundespolizei ist in der Lage, alles Notwendige zu tun, auch über einen längeren Zeitraum, temporär, aber auch über einen längeren Zeitraum", sagte der Minister bei einer Regierungsbefragung im Bundestag in Berlin.

Gewerkschaft der Polizei schlug Alarm

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hatte kürzlich erklärt, die verschärften Kontrollen seien nur noch einige Wochen durchzuhalten. Aktuell seien die Vorgaben nur zu schaffen, "weil Dienstpläne umgestellt wurden, die Fortbildungen der Einheiten aktuell auf Eis liegen und derzeit der Abbau von Überstunden gestoppt ist", sagte der Vorsitzende der Bundespolizei in der GdP, Andreas Roßkopf, den Zeitungen der Funke Mediengruppe. 

Dobrindt hatte wenige Stunden nach seinem Amtsantritt eine Intensivierung der Grenzkontrollen verfügt. Gleichzeitig ordnete er an, dass auch Asylsuchende an der Grenze zurückgewiesen werden können.

Dobrindt will nicht von Notlage sprechen

Zur rechtlichen Grundlage sagte Dobrindt im Bundestag: "Wir beziehen uns auf nationales Recht, Paragraf 18.2 Asylgesetz, in Verbindung mit Artikel 72 AEUV." An der Stelle im deutschen Asylgesetz steht, dass einem Ausländer die Einreise zu verweigern ist, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein anderer Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist.

Nach europäischem Recht muss bei Einreisewilligen an der Grenze in einem kurzen Verfahren festgestellt werden, welcher europäische Staat für das Asylverfahren zuständig wäre. Allerdings eröffnet das EU-Recht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit, von diesen Regeln abzuweichen. Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erlaubt Ausnahmen, wenn die öffentliche Ordnung oder nationale Sicherheit bedroht ist – eine sogenannte Notlagenklausel. Aus Sicht von Kritikern ist die Anwendung dieser Klausel in Deutschland derzeit nicht gedeckt.

Von einer Notlage wollte Dobrindt ausdrücklich nicht sprechen. "Eine nationale Notlage gibt es hier nicht, sondern letztlich die Anwendung von nationalem Recht, eingebettet in europäisches Recht. Das ist das, was wir hier machen." Um die Rechtsgrundlage hatte es kurz nach Antritt der schwarz-roten Regierung Verwirrung gegeben.

Hinweis: Diese Meldung ist Teil eines automatisierten Angebots der nach strengen journalistischen Regeln arbeitenden Deutschen Presse-Agentur (dpa). Sie wird von der AZ-Onlineredaktion nicht bearbeitet oder geprüft. Fragen und Hinweise bitte an feedback@az-muenchen.de

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
Teilen
lädt ... nicht eingeloggt
 
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.