Den letzten Weg erleichtern
Die Begleitung schwer kranker, sterbender Menschen zu Hause, in Heimen und im Krankenhaus wird ab sofort verbessert.
Dabei sollen vor allem auch Ehrenamtliche und Familienangehörige stärker unterstützt werden, die diese Menschen auf ihrem letzten Weg betreuen. Das ist die Quintessenz des Hospiz- und Palliativ-Gesetzes von Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU), das der Bundestag gestern mit großem Einvernehmen aller Abgeordneten verabschiedet hat.
Sterbebegleitung: Sie wird ausdrücklicher Bestandteil des Versorgungsauftrages der sozialen Pflegeversicherung. Die Krankenkassen sollen Versicherte bei der Auswahl verschiedener Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung besser beraten. Im ländlichen Raum soll die sogenannte spezialisierte ambulante Palliativversorgung schnell ausgebaut werden.
Hospize: Stationäre Kinder- und Erwachsenen-Hospize sollen einen höheren Mindestzuschuss der Krankenkassen bekommen. Zudem tragen die Kassen künftig 95 statt bisher 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Den Rest müssen Hospize durch zusätzliche Spenden aufbringen.
Zuschüsse: Bei den Zuschüssen für ambulante Hospizdienste werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten berücksichtigt – etwa Fahrtkosten ehrenamtlicher Mitarbeiter. Gröhe sagte in der Debatte, wenn die meisten Menschen zu Hause sterben wollten, müssten gerade auch die ehrenamtlichen Helfer unterstützt werden. Für einen flächendeckenden Ausbau und verbesserte Leistungen sollen die gesetzlichen Krankenkassen voraussichtlich 200 bis 300 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich in die Hand nehmen. Allerdings sind die Kosten noch nicht für alle Änderungen absehbar. Das Gesundheitsministerium spricht von einem „unteren bis mittleren dreistelligen Millionen-Euro-Betrag pro Jahr“.